Originalquelle: ALLRIS-Original
252903 · 2025-04-14 · Mitteilungsvorlage · öffentlich
Mitteilung: go.Rheinland teilt bezüglich der Generalsanierung der Hochleistungskorridore Folgendes mit;
Im Herbst 2022 stellte die damalige DB Netz AG (heute DB InfraGO) ein neues Konzept zur Verbesserung der Instandhaltung ihrer am stärksten belasteten Hauptstrecken vor, welche sie als Hochleistungskorridore neu bezeichnete. Das Konzept sieht vor, die Hochleistungskorridore mit einer mehrmonatigen vollständigen Streckensperrung über lange Strecken umfassend zu sanieren. Als erster Korridor wurde die Riedbahn Frankfurt – Mannheim von Mitte 2024 bis Dezember 2024 generalsaniert. Insgesamt plant die DB InfraGO die Generalsanierung von über 40 Hochleistungskorridoren bis 2030 mit der Einschränkung, dass die Finanzierung der Bauarbeiten durch die neue Bundesregierung abgesichert wird.
Das Stadtgebiet Bonn wird bereits im zweiten Halbjahr 2026 (10.07.-11.12.) von der Generalsanierung der Strecke Troisdorf – Unkel – Koblenz – Wiesbaden betroffen sein. Neben der Durchführung umfangreicher Instandhaltungsmaßnahmen soll als Ankermaßnahme auch der Streckenabschnitt Troisdorf – Bonn-Beuel der S 13 fertig gestellt werden. Ferner werden die Bahnhöfe und Haltepunkte in Niederdollendorf, K
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._
Sachverhalt
Mit Beginn der Sanierung der rechtsrheinischen Bahnstrecke zwischen Troisdorf und Wiesbaden fallen auf linksrheinischer Seite die Züge der Linie RB 30 zwischen Remagen und Bonn Hauptbahnhof sowie die Verstärkertakte der Linie RB 48 zwischen Köln und Bonn aus. Auf der Eisenbahnstrecke zwischen dem Bhf Mehlem und Hbf Bonn allein bedeutet dies eine Angebotsreduzierung tagsüber um 25%. Mit der Anfrage soll in Erfahrung gebracht werden, aus welchen Gründen die Einschränkungen erfolgt sind und wer die Verantwortung für die Entscheidung trägt.
Beschlussvorschlag
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
Zur Beantwortung ist eine Stellungnahme von go.Rheinland notwendig. Die Verwaltung bittet um Vertagung der Großen Anfrage bis die Stellungnahme vorliegt.