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Aktueller Sachstand zum Thema: OGS in Bonn

252906 · 2025-04-23 · Mitteilungsvorlage · öffentlich

Beschlussvorschlag

Mitteilung:

Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung am 13.02.2025 seinen Beschluss zum Ausbau der OGS an Bonner Förderschulen gefasst. (Ds.-Nr. 242023)

Im Zuge der Etatberatungen ist entschieden worden, die inhaltliche Ausgestaltung von OGS auch im Schuljahr 2026/2027 wie bisher weiterzuführen und zu finanzieren. (Ds.-Nr. 240986-96 AA)

Ab dem Schuljahr 2026/2027 besteht - aufwachsend mit dem ersten Jahrgang - der Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz. In dem zum 1. August 2026 in Kraft tretenden gemeinsamen Erlass „Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich“ des Ministeriums für Schule und Bildung sowie des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen heißt es: „Nach § 24 Absatz 4 SGB VIII in der Fassung des Ganztagsförderungsgesetzes vom 2. Oktober 2021 (im Folgenden: § 24 Abs. 4 SGB VIII) hat ein Kind, das im Schuljahr 2026/2027 oder in den folgenden Schuljahren die erste Klassenstufe besucht, ab dem Schuleintritt bis zum Beginn der fünften Klassenstufe einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Der Anspruch besteht an Werktagen im Umf

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Dokumente