Originalquelle: ALLRIS-Original
252917 · 2025-04-11 · Große Anfrage · öffentlich
Antragsteller: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Jürgen Wehlus Daniel Gerhards Marco Rudolph CDU Bezirksfraktion Beuel
Im gültigen Bebauungsplan 8021.10 heißt es: „Gemäß den Eintragungen im Gruben- und Haldenplan der Stadt Bonn befinden sich innerhalb des Plangebietes eine bereits 1968 verfüllte, max. 12 m tiefe, zwischen Schießbergweg, DB-Trasse, Mehlbergweg und Stadtbahntrasse gelegenen Grube. Die ca.11.000 m²große Fläche stellt sich in der Örtlichkeit als eine ökologisch wertvolle Vorwaldfläche dar, die auf der Ebene des Bebauungsplanes in ihrem Bestand gesichert wird.“ Aus Sicht der Antragstellen wäre eine Verschiebung des Endpunktes ein Eingriff in die Festsetzungen des Bebauungsplanes, der geändert werden müsste. Im Gegensatz dazu wäre die bisherige Endpunkt-Position südlich des Schießbergweges ohne B-Plan Änderung möglich und auch der Eingriff in den schützenderen Vorwand würde Entfallen.
Nach der rechtsrheinischen Generalsanierung wird zum Fahrplanwechsel 2026 die S13 bis Bonn-Beuel in Betrieb genommen. Eine neue Sperrphase zum Weiterbau des südlichen Astes ist erst in den 2030er Jahren möglich, da zunächst ab 2028 linksrheinische Sperrphasen anstehen und der gesamte Fernverkehr Köln-Koblenz rechtsrheinisch erfolgen wird. Einen vorgezogenen Bau eines Haltepunktes Ramersdorf und einer inter
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._
Die Verwaltung wird gebeten, zu folgenden Fragen ausführlich Stellung zu beziehen:
Stellungnahme der Verwaltung
Aufgrund von internen Abstimmungserfordernissen kann für die kommende Sitzung noch keine Stellungnahme vorgelegt werden. Die Verwaltung bittet deshalb um Vertagung.
Stellungnahme der Verwaltung
Anfang des Jahres fanden am Schießbergweg Bohrarbeiten und hierfür partielle Rodungen statt. Zur Minimierung der notwendigen Eingriffe wurden im Vorfeld durch das Büro für Umweltplanung sowohl eine Artenschutzrechtliche Stellungnahme als auch eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung erstellt und die Maßnahme fortlaufend mit der UNB abgestimmt. Im Weiteren erfolgte eine ökologische Baubegleitung, welche während der Arbeiten die Einhaltung der naturschutzrechtlichen Vorgaben und Auflagen sicherstellte.
Eine Auswertung der Baugrundaufschlüsse am Schießbergweg liegt der Verwaltung aktuell noch nicht vor.
Im Verlauf der Abstimmungen mit dem Eigentümer der Liegenschaft "Telekom-Campus" am Landgrabenweg sowie einer Bundesbehörde al
_Gekürzt._