Originalquelle: ALLRIS-Original

Klärung der Rolle der bisherigen Bonner Solarverpflichtung sowie Festsetzungen zu Dachbegrünungen im Kontext der NRW-Solarpflicht

252928 · 2025-05-05 · Mitteilungsvorlage · öffentlich

Beschlussvorschlag

Mitteilung:

Die "Verordnung zur Umsetzung der Solaranlagen-Pflicht nach § 42a und § 48 Absatz 1a der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Solaranlagen-Verordnung Nordrhein-Westfalen – SAN-VO NRW)" wurde am 6. Juni 2024 erlassen und ist seit dem 19. Juni 2024 in Kraft.

Diese Verordnung konkretisiert die bereits in der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) festgelegte Pflicht zur Errichtung von Solaranlagen. Die rechtliche Grundlage hierfür wurde durch eine Novellierung der BauO NRW geschaffen, die am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist.

Vor diesem Hintergrund ist eine Neubewertung der bestehenden kommunalen Beschlüsse zur Solarpflicht und zur Dachbegrünung erforderlich.

Die Verordnung zur Umsetzung der Solaranlagenpflicht NRW definiert mit konkreten flächenbezogenen Vorgaben und energetischen Anforderungen verbindliche Vorgaben für alle Neubauten und künftig auch für umfassende Bestandssanierungen. Sie bildet entgegen der Kommunalen Solarverpflichtung auf Basis der Ratsbeschlüsse vom 01.09.2020 „Solarverpflichtung im Neubau“ ( __DS 201344__ ) und vom 16.09.2021 „Solarverpflichtung im Neubau –

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

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