Originalquelle: ALLRIS-Original
252942 · 2025-04-16 · Beschlussvorlage · öffentlich
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, die Bauvoranfrage positiv zu bescheiden.
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, die Bauvoranfrage positiv zu bescheiden.
Der Verwaltung liegt eine Bauvoranfrage zum Umbau des Sternhotels und zur Aufstockung des rückwärtigen Gebäudeflügels vor.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Fluchtlinienplanes Nr. BG 370 (49). Im Übrigen ist das Vorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem Kerngebiet und wird durch eine bis zu VI-geschossige Bebauung in geschlossener Bauweise geprägt. Dabei ist die Höhenstruktur recht inhomogen mit teils recht großen Höhenunterschieden bei benachbarten Baukörpern. Die überbaubaren Grundstücksflächen ergeben sich aus den Vorgaben des o.g. Fluchtlinienplanes und im Übrigen aus den faktischen Baufluchten der Umgebungsbebauung. Oftmals wird die gesamte Grundstücksfläche baulich in Anspruch genommen.
Die Fassade des Gebäudes ist als Baudenkmal eingetragen und befindet sich in der engeren Umgebung der Baudenkmäler Remigiuskirche und Altes Rathaus.
Geplant ist der Umbau des Bestandes, um das Hotel an die heutigen Erfordernisse anzupassen. Weiter soll die Zimmerzahl erhöht werden. Hierfür soll der rückwärtige Gebäudeflügel oberhalb der bestehenden Kinosäle des Sternkinos um drei Stockwerke aufgestockt werden. Dabei springt die Aufs
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
Sachverhalt
Im vergangenen Jahr erreichte den städtischen Planungsausschuss eine Bauvoranfrage des Eigentümers des Sternhotels zu dessen Umbau und Aufstockung des hinteren Gebäudeteils mit einem sechsgeschossiger Höhe entsprechenden Querriegel (Vgl. Anlage Seiten 1 u. 2). Eine Mehrheit der Kommunalpolitiker stimmte der Vorlage der seinerzeitigen Oberbürgermeisterin zu. Die BBB-Fraktion lehnte die Vorlage hingegen ab, weil sie befürchtete, dass das Bauvorhaben mit seiner Ausgestaltung das Denkmal St.Remigius in dessen Wahrnehmbarkeit beeinträchtigten würde. Überdies musste und muss weiter davon ausgegangen werden, dass der Kreuzgang von St.Remigius mit seiner Marienstatue zu bestimmten Jahreszeiten durch die beabsichtigte Aufstockung erheblich verschattet wird. Unabhängig von dem Aspekt, die Kirche als Kulturgut schützen zu wollen, sind die Fragesteller ferner weiterhin der Auffassung, dass sich das Bauvorhaben nicht in bejahender Weise gemäß § 34 BauGB in den umliegenden Bebauungszusammenhang einfügt.
Die Begründung des Auskunftsersuchens ergibt sich aus den Fragestellungen.
Beschlussvorschlag
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung bittet um Vertagung, da aufgrund der Komplexität der Fragestellung eine fristgerechte Beantwortung nicht möglich war.
Stellungnahme der Verwaltung
Im Genehmigungsverfahren wurde eine Verschattungsanalyse vorgelegt, die monatlich die Verschattung durch die geplante Aufstockung des Hotels stündlich von 6 bis 17 Uhr betrachtet. Im Ergebnis ergeben sich für den Kreuzgang der Remigiuskirche in den Monaten Januar – März und Oktober – Dezember keine Veränderungen der Beschattungssituation. In den Monaten April – Mai ist ab 14 Uhr und in den Monaten Juni – September ab 15 Uhr eine unwesentliche Neuverschattung für den Innenhof des Kreuzgangs zu erwarten.
Die Kirchengemeinde St. Remigius wurde vor Erteilung des Bauvorbescheides über das Bauvorhaben informi
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