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Bürgerantrag: Einführung einer stadtweit geltenden Einfriedungssatzung

252973 · 2025-04-16 · Anregungen und Beschwerden · öffentlich

Sachverhalt

Inhalt der Anregungen und Beschwerden

Der Antrag lautet:

Der Rat der Stadt Bonn möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, eine für das gesamte Stadtgebiet geltende Einfriedungssatzung mit folgenden Vorgaben aufzustellen:

Die Einfriedungssatzung

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Beschlussvorschlag

Inhalt der Anregungen und Beschwerden

Der Antrag lautet:

Der Rat der Stadt Bonn möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, eine für das gesamte Stadtgebiet geltende Einfriedungssatzung mit folgenden Vorgaben aufzustellen:

Die Einfriedungssatzung

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Begründung

ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

252973-01 ST Bürgerantrag: Einführung einer stadtweit geltenden Einfriedungssatzung

Stellungnahme der Verwaltung

Bei Annahme des Antrags wird die Verwaltung prüfen, inwieweit eine solche Satzung erlassen werden könnte.

Zwar gibt es mit dem § 89 Abs. 1 Ziffer 5 der Landesbauordnung NRW eine Ermächtigungsgrundlage auch örtliche Bauvorschriften über die Notwendigkeit, Art, Gestaltung und Höhe von Einfriedungen zu erlassen. Eine solche Satzung müsste jedoch differenzierte Anforderungen für unterschiedliche Baugebiete berücksichtigen. So lässt sich in Gewerbe- oder Industriegebieten sicher schwerlich ein solcher Gestaltungsanspruch verwirklichen. Auch haben die Antragstellerinnen bereits erkannt, dass mitunter Bebauungspläne Festsetzungen zu Einfriedungen enthalten. Diese müssten im Zusammenhang mit dem Erlass einer solchen Satzung geprüft werden, ob die Festsetzungen noch den Gegebenheiten entsprechen oder möglicherweise obsolet sind sowie ob die teilweise Jahrzehnte alten Anforderungen an Einfriedungen noch zeitgemäß sind. Es würde sich daher die Frage stellen, wie mit diesen vorhandenen Festsetzungen in den Bebauungsplänen umzugehen wäre. Auch die Vorgartensatzung, die in verschiedenen Bereichen gilt, enthält Anforderungen an die Gestaltung von Einfriedungen.

Insbesondere ist das Stadtgebiet

_Gekürzt._

252973-02 N-Vorlage zum Bürgerantrag:Einführung einer stadtweit geltenden Einfriedungssatzung

Sachverhalt

__Der Beschluss__ __des Ausschusses für Beteiligungen der Bürgerinnen und Bürger vom__ __24.06.2025 lautet wie folgt: __

Dem Bürgerantrag wird entsprechend der in der Stellungnahme der Verwaltung beschriebenen Vorgehensweise zugestimmt. Durch die Annahme des Bürgerantrages im Bürgerausschuss wird die Thematik dem zuständigen Fachgremium, das über den Inhalt des Antrages entscheiden wird, durch eine neue Vorlage vorgelegt.

__Der zugrunde liegende Bürgerantrag lautete wie folgt: __

Der Rat der Stadt Bonn möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, eine für das gesamte Stadtgebiet geltende Einfriedungssatzung mit folgenden Vorgaben aufzustellen:

Die Einfriedungssatzung

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag aus dem Votum des Ausschusses für Beteiligungen der Bürgerinnen und Bürger zu der Eingabe nach § 24 GO NRW (DS: __252973__ ) vom 24.06.2025 mit der Intention zum Erlass einer Einfriedungssatzung wird abgelehnt.

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