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252973 · 2025-04-16 · Anregungen und Beschwerden · öffentlich
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag lautet:
Der Rat der Stadt Bonn möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, eine für das gesamte Stadtgebiet geltende Einfriedungssatzung mit folgenden Vorgaben aufzustellen:
Die Einfriedungssatzung
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag lautet:
Der Rat der Stadt Bonn möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, eine für das gesamte Stadtgebiet geltende Einfriedungssatzung mit folgenden Vorgaben aufzustellen:
Die Einfriedungssatzung
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Stellungnahme der Verwaltung
Bei Annahme des Antrags wird die Verwaltung prüfen, inwieweit eine solche Satzung erlassen werden könnte.
Zwar gibt es mit dem § 89 Abs. 1 Ziffer 5 der Landesbauordnung NRW eine Ermächtigungsgrundlage auch örtliche Bauvorschriften über die Notwendigkeit, Art, Gestaltung und Höhe von Einfriedungen zu erlassen. Eine solche Satzung müsste jedoch differenzierte Anforderungen für unterschiedliche Baugebiete berücksichtigen. So lässt sich in Gewerbe- oder Industriegebieten sicher schwerlich ein solcher Gestaltungsanspruch verwirklichen. Auch haben die Antragstellerinnen bereits erkannt, dass mitunter Bebauungspläne Festsetzungen zu Einfriedungen enthalten. Diese müssten im Zusammenhang mit dem Erlass einer solchen Satzung geprüft werden, ob die Festsetzungen noch den Gegebenheiten entsprechen oder möglicherweise obsolet sind sowie ob die teilweise Jahrzehnte alten Anforderungen an Einfriedungen noch zeitgemäß sind. Es würde sich daher die Frage stellen, wie mit diesen vorhandenen Festsetzungen in den Bebauungsplänen umzugehen wäre. Auch die Vorgartensatzung, die in verschiedenen Bereichen gilt, enthält Anforderungen an die Gestaltung von Einfriedungen.
Insbesondere ist das Stadtgebiet
_Gekürzt._
Sachverhalt
__Der Beschluss__ __des Ausschusses für Beteiligungen der Bürgerinnen und Bürger vom__ __24.06.2025 lautet wie folgt: __
Dem Bürgerantrag wird entsprechend der in der Stellungnahme der Verwaltung beschriebenen Vorgehensweise zugestimmt. Durch die Annahme des Bürgerantrages im Bürgerausschuss wird die Thematik dem zuständigen Fachgremium, das über den Inhalt des Antrages entscheiden wird, durch eine neue Vorlage vorgelegt.
__Der zugrunde liegende Bürgerantrag lautete wie folgt: __
Der Rat der Stadt Bonn möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, eine für das gesamte Stadtgebiet geltende Einfriedungssatzung mit folgenden Vorgaben aufzustellen:
Die Einfriedungssatzung
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Der Beschlussvorschlag aus dem Votum des Ausschusses für Beteiligungen der Bürgerinnen und Bürger zu der Eingabe nach § 24 GO NRW (DS: __252973__ ) vom 24.06.2025 mit der Intention zum Erlass einer Einfriedungssatzung wird abgelehnt.