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BBB-Anfrage: Auswirkungen des geänderten Kommunalwahlgesetzes in NRW

252981 · 2025-04-17 · Große Anfrage · öffentlich

Antragsteller: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt

Sachverhalt

Am 4. Juli 2024 hat der Landtag auf Initiative und zugleich mit den Stimmen von GRÜNEN, CDU und SPD das „Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und weiterer wahlbezogener Vorschriften“ verabschiedet. Teil des Gesetzes ist das nach dem Grünen-Politiker, Simon Rock, benannte Verfahren zur Bestimmung der den Parteien und Wählergruppen nach einer Kommunalwahl zuzuteilenden Sitze. Mit der Abkehr vom vormals gängigen Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers und der Einführung des Rock-Verfahrens wollen Grüne, CDU und SPD nach eigenen Angaben den Erfolgswertgleichheit u.a. der für sie abgegeben Wählerstimmen verbessern. Vor allem kleinere Parteien und Wählergemeinschaften sollen durch den neuen Zählmodus weniger Sitze in den kommunalen Vertretungen von Städten und Landkreisen NRWs bekommen. Das neue Wahlrecht zur strukturellen Bevorteilung großer Parteien, das laut dem Staatsrechtler Martin Morlok faktisch eine unzulässige Prozent-Hürde, eine je nach Ratsgröße zwischen ein und vier Prozent liegende neue Sperrklausel schafft, wird derzeit vom nordrhein-westfälische Verfassungsgericht auf Rechtmäßigkeit geprüft.

Die Fragesteller sind interessiert zu erfahren, ob und welche Auswirkungen d

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._

Beschlussvorschlag

  1. Wie sähe die Sitzverteilung im Bonner Stadtrat aus, würde man die neu gefassten Regelungen des Kommunalwahlrechtes in NRW auf das Abstimmungsergebnis der Kommunalwahl vom 13.09.2020 anwenden?
  1. Wie hoch schätzt die Oberbürgermeisterin die de facto durch die neue Gesetzesänderung entstehende „Prozent-Hürde“ bei Anwendung des "Rock-Verfahrens" für Bonn ein?

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

252981-01 ST BBB-Anfrage: Auswirkungen des geänderten Kommunalwahlgesetzes in NRW

Stellungnahme der Verwaltung

1. Wie sähe die Sitzverteilung im Bonner Stadtrat aus, würde man die neu gefassten Regelungen des Kommunalwahlrechtes in NRW auf das Abstimmungsergebnis der Kommunalwahl vom 13.09.2020 anwenden?

Würden die 2024 neu gefassten Regelungen des Kommunalwahlrechtes für die Sitzzuteilung, insbesondere § 33 Absatz 3 Kommunalwahlgesetz NRW, auf das Ergebnis der Kommunalwahl vom 13. September 2020 in der Bundesstadt Bonn rückwirkend angewendet, ergäbe sich eine abweichende Sitzverteilung im Rat der Stadt. In Anwendung des neuen "Rock-Verfahrens" erhielte die Freie Demokratische Partei (FDP) einen zusätzlichen Sitz und käme auf insgesamt vier Ratsmandate (zuvor: drei). Die Partei Bündnis für Innovation und Gerechtigkeit (BIG), die bislang über ein Ratsmandat verfügte, würde nach der neuen Berechnungsmethode keinen Sitz mehr erhalten. Die übrige Sitzverteilung im Rat bliebe im Vergleich zur damaligen Mandatsverteilung unverändert.

2. Wie hoch schätzt die Oberbürgermeisterin die de facto durch die neue Gesetzesänderung entstehende „Prozent-Hürde“ bei Anwendung des "Rock-Verfahrens" für Bonn ein?

Auch wenn das Kommunalwahlgesetz NRW bei Ratswahlen weiterhin keine formelle Prozenthür

_Gekürzt._

252981-02 ST BBB-Anfrage: Auswirkungen des geänderten Kommunalwahlgesetzes in NRW

Sachverhalt

Inhalt der ergänzenden Stellungnahme:

Aufgrund der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen vom 20. Mai 2025 (VerfGH 101/24, 114/24, 118/24, 124/24, 7/25) hat der Landtag Nordrhein-Westfalen am 4. Juni 2025 einen Gesetzesentwurf (LT-Drs. 18/14016) verabschiedet (aber noch nicht verkündet), der unter anderem das Sitzzuteilungsverfahren neu regelt. Mit der gesetzlichen Neuregelung wird das Verfahren der Sitzzuteilung wieder auf das Divisorverfahren mit Standardrundungen nach Sainte- Laguë/Schepers umgestellt, wie es im Kommunalwahlgesetz in seiner bis zum 30. Juli 2024 geltenden Fassung geregelt war und somit auch bei den vorangegangenen Kommunalwahlen Anwendung gefunden hat.

Beschlussvorschlag

Inhalt der ergänzenden Stellungnahme:

Aufgrund der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen vom 20. Mai 2025 (VerfGH 101/24, 114/24, 118/24, 124/24, 7/25) hat der Landtag Nordrhein-Westfalen am 4. Juni 2025 einen Gesetzesentwurf (LT-Drs. 18/14016) verabschiedet (aber noch nicht verkündet), der unter anderem das Sitzzuteilungsverfahren neu regelt. Mit der gesetzlichen Neuregelung wird das Verfahren der Sitzzuteilung wieder auf das Divisorverfahren mit Standardrundungen nach Sainte- Laguë/Schepers umgestellt, wie es im Kommunalwahlgesetz in seiner bis zum 30. Juli 2024 geltenden Fassung geregelt war und somit auch bei den vorangegangenen Kommunalwahlen Anwendung gefunden hat.

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