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„Bonn Inklusiv“ – Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn Version 2025

252987 · 2025-05-06 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

  1. Der Plan „Bonn inklusiv“ – Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn Version 2025 bildet weiterhin die Basis des Handelns der Bundesstadt Bonn für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Er wird in Einfacher Sprache veröffentlicht.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Standards bei ihrem Handeln zu berücksichtigen und die Handlungsempfehlungen umzusetzen.
  3. Zusätzliche Ressourcen, die zur Umsetzung der Standards und Handlungsempfehlungen benötigt werden, werden in den Budgets der zuständigen Fachbereiche in Abstimmung mit den jeweils zuständigen Gremien bereitgestellt. Hierbei wird der Haushaltsplan 2025/2026 beachtet.
  4. Das bestehende Monitoring wird neu aufgestellt. In die Wirkungsmessung der Handlungsempfehlungen wird eine Gruppe von Expertinnen und Experten in eigener Sache eingebunden. Diese Gruppe wird durch die Behindertenbeauftragte der Stadt Bonn – Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. – ins Leben gerufen und koordiniert.
  5. Der Plan „Bonn Inklusiv - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn“ wird regelmäßig – mindestens im Abstand von 5 Jahren – überprüft und weiterentwickelt.
  6. Der Projektbeirat „Behindertenpolitischer Teilhabeplan“ ist weiterhin das begleitende politisch

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Beschlussvorschlag

  1. Der Plan „Bonn inklusiv“ – Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn Version 2025 bildet weiterhin die Basis des Handelns der Bundesstadt Bonn für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Er wird in Einfacher Sprache veröffentlicht.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt,
  1. Zusätzliche Ressourcen, die zur Umsetzung der Standards und Handlungsempfehlungen benötigt werden, werden in den Budgets der zuständigen Fachbereiche in Abstimmung mit den jeweils zuständigen Gremien bereitgestellt. Hierbei wird der Haushaltsplan 2025/2026 beachtet.
  2. Das bestehende Monitoring wird neu aufgestellt. In die Wirkungsmessung der Handlungsempfehlungen wird eine Gruppe von Expertinnen und Experten in eigener Sache eingebunden. Diese Gruppe wird durch die Behindertenbeauftragte der Stadt Bonn – Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. – ins Leben gerufen und koordiniert.
  3. Der Plan „Bonn Inklusiv - Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn“ wird regelmäßig – mindestens im Abstand von 5 Jahren – überprüft und weiterentwickelt.
  4. Der Projektbeirat „Behindertenpolitischer Teilhabeplan“ ist weiterhin das begleitende polit

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Begründung

Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am 15.09.2011 den „Behindertenpolitischen Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ (im Folgenden Plan „Bonn Inklusiv“) beschlossen (DS-Nr.: __1111968__ ). Er bildet seitdem die Basis für das Handeln der Bundesstadt Bonn zur Umsetzung der UN-Behindertenrechts-konvention.

Gleichzeitig hat der Rat die Verwaltung beauftragt, den Plan „Bonn Inklusiv“ kontinuierlich weiterzuentwickeln.

Die Umsetzung, Evaluation und Weiterentwicklung des Plan „Bonn Inklusiv“ wird vom Projektbeirat Behindertenpolitischer Teilhabeplan begleitet.

Seit 2011 arbeiten alle Ämter und Organisations-Einheiten der Stadt Bonn an der Umsetzung der im Plan „Bonn Inklusiv“ verankerten Handlungsempfehlungen. Die politischen Gremien wurden regelmäßig über den Umsetzungsstand informiert.

Die im Plan „Bonn Inklusiv“ 2011 verankerten Handlungsempfehlungen ließen sich zum Teil nicht oder nicht vollständig umsetzen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Handlungsempfehlungen des Plans „Bonn Inklusiv“ dann an Grenzen in der Umsetzung stoßen, wenn die Bundesstadt Bonn hierfür nicht die o

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Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

252987-01 AA BBB-Änderungsantrag: „Bonn Inklusiv“ – Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn Version 2025

Sachverhalt

Laut Behindertenbeauftragter der Bundesregierung sindnach Artikel 33 der UN-BRK drei verschiedene innerstaatliche Stellen für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zuständig:

· Die Staatliche Anlaufstelle (Focal Point)

· Die Unabhängige Stelle (Monitoring-Stelle) und

· Die Staatliche Koordinierungsstelle

Dabei ist die Staatliche Anlaufstelle (Focal Point) - das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) - verantwortliche Stelle für den Steuerungsprozess der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erfolgt daher auf Bundesebene mit einem Nationalen Aktionsplan. Dieser liegt bereits in einer zweiten Version vor und ist ein Maßnahmenkatalog, der immer weiterentwickelt, auf den Prüfstand gestellt und ergänzt wird. Mit seinen über 400 Vorhaben, Projekten und Aktionen aus allen Lebensbereichen von Menschen mit Behinderungen sollen bestehende Lücken zwischen Gesetzeslage und der gelebten Praxis sukzessive geschlossen werden. (Quelle: __https://www.behindertenbeauftragter.de/DE/AS/rechtliches/un-brk/un-brk-node.html__ )

Die BBB-Frak

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

Die Oberbürgermeisterin legt vor Beschlussfassung dar,

a. inwiefern ihr Plan „Bonn inklusiv“ – Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn Version 2025 dem Nationalen Aktionsplan mit seinen über 400 Vorhaben, Projekten und Aktionen aus allen Lebensbereichen von Menschen mit Behinderungen in kommunaler Zuständigkeit entspricht, b. ob die ausschließlich zur Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben notwendigen Standards und Handlungsempfehlungen in den Haushaltsjahren 2025/2026 innerhalb der Budgets der zuständigen Fachbereiche bilanzneutral gedeckt werden können, c. ob und wenn ja, welche Maßnahmen und Standards des Teilhabeplans der Bundesstadt Bonn Version 2025 über das gesetzlich vorgeschriebene Maß der nach Artikel 33 der UN-BRK auf innerstaatlichen Ebenenfür Kommunen umgesetzten, unmittelbar geltenden Gesetze hinausgeht.

Stellungnahme der Verwaltung

erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2077965

Dokumente