Originalquelle: ALLRIS-Original
252989 · 2025-05-15 · Beschlussvorlage · öffentlich
Der Rat beschließt die Stellungnahme der Stadt Bonn zur 3. Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) – für eine nachhaltigere Flächenentwicklung.
(analog zum Beschluss der Stellungnahme bei der 2. Änderung des LEP siehe
)
Der Rat beschließt die Stellungnahme der Stadt Bonn zur 3. Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) – für eine nachhaltigere Flächenentwicklung.
(analog zum Beschluss der Stellungnahme bei der 2. Änderung des LEP siehe __DS 231361__ )
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 14. März 2025 beschlossen, den Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) zu ändern und die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gemäß § 9 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes (ROG) in Verbindung mit § 13 Landesplanungsgesetzes (LPlG) Nordrhein-Westfalen zu beteiligen.
Zweck der 3. Änderungen des LEP NRW ist es, für Nordrhein-Westfalen im Einklang mit den raumordnerischen Leitvorstellungen das Leitbild eines klimaneutralen Industrielands mit einer nachhaltigen Raumentwicklung zu befördern. Weite Teile der Inhalte dieser Änderung gehen auf die von der Landesregierung am 21. Juni 2023 beschlossenen Eckpunkte für eine nachhaltigere Flächenentwicklung zurück. Der Planentwurf umfasst das gesamte Landesgebiet von Nordrhein-Westfalen. Von der Änderung sind nur die textlichen Festlegungen (Ziele oder Grundsätze) und Erläuterungen des geltenden LEP NRW betroffen.
Die mit der 3. LEP-Änderung vorgesehenen Anpassungen und Neuerungen sind inhaltlich weitereichend und umfassend. Sie sind auch für die Stadt Bonn relevant. Ihre Prüfung erfolgt mit Fokus auf die Betroffenheit der Stadt verwaltungsintern ämt
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Stellungnahme der Verwaltung
Die mit der 3. Änderung des LEP vorgesehenen Anpassungen und Neuerungen sind inhaltlich weitreichend und umfassend. Ihre Prüfung erfolgte ämterübergreifend und mit Fokus auf die Relevanz für die Stadt Bonn.
1 Übersicht der Änderungsinhalte
Mit der 3. Änderung des LEP NRW ist beabsichtigt folgende Ziele und Grundsätze des LEP neu einzufügen oder zu ändern:
_Gekürzt._