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Weiteres Vorgehen zur Anordnung und Gestaltung von Fahrradstraßen

252993 · 2025-04-24 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

  1. Es wird klargestellt, dass die Fachverwaltung im Zuge der Umsetzung des vom Rat beschlossenen Fahrradstraßenkonzeptes beim Erlass der straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen von Fahrradstraßen im Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen über Abweichungen von den angestrebten Maßgaben entscheiden kann, um interessensgerechte Lösungen herbeizuführen. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die Regel- und Mindestbreite der Fahrradstraßen und Gehwege und auf das Kfz-Parken in markierten Flächen (vgl. Beschlüsse des Rates vom 13.06.2024 – DS-Nr. __230636__ und vom 12.12.2023 – DS-Nr. __230820__ sowie Beschluss des Ausschusses für Mobilität und Verkehr vom 29.02.2024 zu DS-Nr. __230636__ ).
  2. Die Markierung der zur Umsetzung beschlossenen Fahrradstraßen erfolgt aus Rechtsgründen abweichend von dem ursprünglich beschlossenen Gestaltungsstandard (vgl. Beschluss des Rates vom 13.06.2023 sowie Beschluss des Ausschusses Mobilität und Verkehr vom 29.02.2024 zur DS-Nr.: [__230636__](https://www.bonn

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._

Beschlussvorschlag

  1. Es wird klargestellt, dass die Fachverwaltung im Zuge der Umsetzung des vom Rat beschlossenen Fahrradstraßenkonzeptes beim Erlass der straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen von Fahrradstraßen im Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen über Abweichungen von den angestrebten Maßgaben entscheiden kann, um interessensgerechte Lösungen herbeizuführen. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die Regel- und Mindestbreite der Fahrradstraßen und Gehwege und auf das Kfz-Parken in markierten Flächen (vgl. Beschlüsse des Rates vom 13.06.2024 – DS-Nr. __230636__ und vom 12.12.2023 – DS-Nr. __230820__ sowie Beschluss des Ausschusses für Mobilität und Verkehr vom 29.02.2024 zu DS-Nr. __230636__ ).
  2. Die Markierung der zur Umsetzung beschlossenen Fahrradstraßen erfolgt aus Rechtsgründen abweichend von dem ursprünglich beschlossenen Gestaltungsstandard (vgl. Beschluss des Rates vom 13.06.2023 sowie Beschluss des Ausschusses Mobilität und Verkehr vom 29.02.2024 zur DS-Nr.: [__230636__](https://www.bonn

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._

Begründung

Wie mit Mitteilungsvorlage der Verwaltung vom 06.03.2025 (DS-Nr.: __252539__ ) ausgeführt, hat die Verwaltung den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln zur Fahrradstraße „Auf den Steinen“ zum Anlass genommen, sowohl die Anordnung für eine Fahrradstraße in dieser Straße als auch die grundlegende Vorgehensweise bei der weiteren Umsetzung der beschlossenen Fahrradstraßen zu überprüfen und – wo nötig – zu überarbeiten.

Im Zentrum steht das Bemühen, einerseits die beschlossenen Ansprüche an die Radverkehrsinfrastruktur (insbesondere die Mindestbreite von Fahrradstraßen und Gehwegen) umsetzen, andererseits aber andere Nutzungsansprüche und -bedürfnisse nicht unverhältnismäßig zu belasten.

Aus diesem Grund wurde unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und Bedürfnisse der Verkehrsteilnehmer*innen und Anliegenden im Rahmen der Ermessensausübung in der Straße „Auf den Steinen“ ein stellenweises Abweichen von den Mindestbreiten zugunsten einer großzügigeren Beibehaltung öffentlicher Parkmöglichkeiten für zweckmäßig erachtet (vgl. Mitteilungsvorlage, DS-Nr.: [__252539__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/V

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

252993-01 AA BBB-Änderungsantrag: Weiteres Vorgehen zur Anordnung und Gestaltung von Fahrradstraßen

Sachverhalt

Ungeachtet der Frage, ob man das Fahrradstraßenkonzept befürwortet oder nicht, sind die Antragsteller angesichts des einschlägigen Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes, dem erneuten Verstoß gegen die Beschlusskompetenz des Rates der Bundesstadt Bonn bei dem Fahrradstraßenmarkierungsstandard und der erneut drohenden Anrufung des VG Köln in Sachen Fahrradstraße „Auf den Steinen“ der Auffassung, dass der Rat zur Abwendung weiteren materiellen und immateriellen Schadens in der Sache sein Rückholrecht gem. § 41 GO NRW ausüben und nach Vorlage aller neu erstellten Planungen und den jeweiligen Begründungen neu entscheiden sollte.

Ziffer 3 entspricht unverändert der Ziffer 2 des ursprünglichen Beschlussvorschlages.

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

  1. Der Vollzug des Ratsbeschlusses zu DS 230636 „Umsetzung von weiteren Fahrradstraßen in der Stadt Bonn“, Ziffer 1 wird mit sofortiger Wirkung ausgesetzt. Die Oberbürgermeisterin wird angewiesen, diesbezüglich das Nötige zu veranlassen.
  1. Dem Rat der Bundesstadt Bonn ist spätestens bis zur ersten Sitzung nach der Kommunalwahl
  1. Die Markierung der zur Umsetzung beschlossenen Fahrradstraßen erfolgt aus Rechtsgründen abweichend von dem ursprünglich beschlossenen Gestaltungsstandard (vgl. Beschluss des Rates vom 13.06.2023, DS 230636 sowie Beschluss des Ausschusses Mobilität und Verkehr vom 29.02.2024 zur DS-Nr.: 230820) durch einen gestrichelten, roten Breitstrich entsprechend der

_Gekürzt._

Begründung

der verkehrsrechtlichen Anordnungen zur Einrichtung von Fahrradstraßen und

  1. Die Markierung der zur Umsetzung beschlossenen Fahrradstraßen erfolgt aus Rechtsgründen abweichend von dem ursprünglich beschlossenen Gestaltungsstandard (vgl. Beschluss des Rates vom 13.06.2023, DS 230636 sowie Beschluss des Ausschusses Mobilität und Verkehr vom 29.02.2024 zur DS-Nr.: 230820) durch einen gestrichelten, roten Breitstrich entsprechend der Darstellung in der Mitteilungsvorlage der Verwaltung vom 06.03.2025 (DS-Nr.:

252993-03 AA Koalitionsänderungsantrag: Weiteres Vorgehen zur Anordnung und Gestaltung von FahrradstraßenAntrag zur Vorlage 252993

Sachverhalt

Erfolgt mündlich.

Beschlussvorschlag

Die Vorlage wird um eine Ziffer 3. ergänzt:

  1. Die Fahrradstraßen, die Teil des vom ADFC vorgeschlagenen Veloroutennetzes sind, werden prioritär gemäß dem neuen Standard markiert. Alle weiteren Fahrradstraßen werden zunächst aufgeschoben.

Weiterhin erfolgt der Beschluss vorbehaltlich einer schriftlichen Stellungnahme, welche Auswirkungen die am 9.4.2025 in Kraft getretene Änderung der Verwaltungsvorschrift zur StVO auf bestehende und neu umzusetzende Fahrradstraßen hat. Der Rechtsrahmen für bereits bestehende ist explizit mitzuprüfen hinsichtlich Änderungsbedarfen bzw. Bestandsschutz. Hierzu sind Stellungnahmen der Polizei und der Bezirksregierung einzuholen.

252993-04 N-Vorlage zu Weiteres Vorgehen zur Anordnung und Gestaltung von Fahrradstraßen

Sachverhalt

  1. Der Rat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zu den allgemeinen Auswirkungen der am 09.04.2025 in Kraft getretenen Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung zur Kenntnis.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die beschriebenen Rahmenbedingungen im Zuge der Überprüfung von Fahrradstraßen zu berücksichtigen und Änderungen an der Planung umzusetzender oder bestehender Fahrradstraßen, die über das Geschäft der laufenden Verwaltung hinausgehen, den zuständigen Gremien vorzulegen.
  3. Die Verwaltung wird prioritär mit der Umsetzung beschlossener Fahrradstraßen auf Pendel- und Hauptrouten (Kategorie I und II) im Radverkehrsnetz beauftragt. Dabei sollen möglichst Verbindungen priorisiert werden, die zugleich Teil des von ADFC Bonn/Rhein-Sieg und Radentscheid Bonn vorgeschlagenen, bezirksübergreifenden Veloroutennetzes sind.
  4. Der Beschluss zu Ziffer 3 betrifft nicht die Wiedereinrichtung der Fahrradstraße in der Straße "Auf den Steinen", welche zur Vervollständigung der Hauptroute für den Radverkehr zwischen Brüser Berg, Ückesdorf und Röttgen umgesetzt werden soll.

Beschlussvorschlag

  1. Der Rat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zu den allgemeinen Auswirkungen der am 09.04.2025 in Kraft getretenen Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung zur Kenntnis.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die beschriebenen Rahmenbedingungen im Zuge der Überprüfung von Fahrradstraßen zu berücksichtigen und Änderungen an der Planung umzusetzender oder bestehender Fahrradstraßen, die über das Geschäft der laufenden Verwaltung hinausgehen, den zuständigen Gremien vorzulegen.
  3. Die Verwaltung wird prioritär mit der Umsetzung beschlossener Fahrradstraßen auf Pendel- und Hauptrouten (Kategorie I und II) im Radverkehrsnetz beauftragt. Dabei sollen möglichst Verbindungen priorisiert werden, die zugleich Teil des von ADFC Bonn/Rhein-Sieg und Radentscheid Bonn vorgeschlagenen, bezirksübergreifenden Veloroutennetzes sind.
  4. Der Beschluss zu Ziffer 3 betrifft nicht die Wiedereinrichtung der Fahrradstraße in der Straße "Auf den Steinen", welche zur Vervollständigung der Hauptroute für den Radverkehr zwischen Brüser Berg, Ückesdorf und Röttgen umgesetzt werden soll.

Begründung

zu Ziffer 1) und 2)

Mit Ziffer 3 des Beschlusses vom 08.05.2025, DS-Nr.: __252993__ , wurde die Verwaltung aufgefordert, zu den Auswirkungen der Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) auf bestehende und neu umzusetzende Fahrradstraßen Stellung zu nehmen.

Hierzu wird wie folgt Stellung genommen:

Die am 10. April 2025 in Kraft getretene Änderung der VwV-StVO konkretisiert für die straßenverkehrsbehördliche Praxis u.a. die Anforderungen an die Bereitstellung angemessener Flächen für den Radverkehr aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes, des Schutzes der Gesundheit und zur Unterstützung der geordneten städtebaulichen Entwicklung. Diese Anordnungsgründe waren mit der StVO-Novelle in den neuen § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 StVO aufgenommen worden, um hinsichtlich der Förderung u.a. des Radverkehrs „den Ländern und Kommunen Entscheidungsspielräume zu eröffnen“ (BR-Drs. 583/23, S. 8).

Entsprechend dieses Anliegens wurden die VwV-StVO auf die Änderung der StVO angepasst und u.a. die Möglichkeiten zur Anordnung von Fahrradstraßen erheblich erweitert. Dies erleichtert die Ums

_Gekürzt._

252993-05 AA BBB-Änderungsantrag: Weiteres Vorgehen zur Anordnung und Gestaltung von Fahrradstraßen

Sachverhalt

Erfolgt mündlich.

Beschlussvorschlag

Der Rat möge beschließen:

  1. Die Oberbürgermeisterin legt in der Sitzung dar, ob es zutrifft, dass die Bezirksregierung Köln in einem Schriftwechsel mit der Stadt Bonn die Auffassung vertreten hat, dass keine Notwendigkeit zur Einrichtung einer Fahrradstraße „Auf den Steinen“ besteht, da an der Reichsstraße parallel ein Radweg besteht.
  1. Weiterhin wird gebeten darzulegen, ob es zutrifft, dass im Zusammenhang mit dem Schriftwechsel zu 1. die Staatsanwaltschaft im Nachgang zur Entscheidung des VG Köln aufgrund einer Strafanzeige ein Ermittlungsverfahren gegen „leitende Bedienstete“ der Stadt Bonn eingeleitet hat.
  1. Sofern im Zusammenhang mit der Fahrradstraße „Auf den Steinen“ ein Ermittlungsverfahren gegen städtische Bedienstete anhängig sein sollte, setzt der Rat seine Beschlüsse bezüglich der Fahrradstraße „Auf den Steinen“ mit sofortiger Wirkung außer Kraft und die Wiedereinrichtung der Fahrradstraße „Auf den Steinen“ unterbleibt, bis die Oberbürgermeisterin / der Oberbürgermeister dem Rat das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens mitgeteilt hat.

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