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252994 · 2025-06-23 · Beschlussvorlage · öffentlich
Mit Beschluss des Rates vom 16.09.2021 (Ds. Nr. __210794__ ) wurde einer wohnbaulichen Entwicklung der Fläche im Schieffelingsweg im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf zugestimmt. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6220-2 erforderlich. Dieser wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB aufgestellt.
Ziel des Verfahrens ist die Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf der Fläche im Schieffelingsweg (siehe Anlage 1).
Vor diesem Hintergrund wurde vom Architekturbüro - VAP Vöhringer Architekten- ein Konzept für das ca. 1.700 m² große Plangebiet erarbeitete, welches als Grundlage für die weiteren Schritte im Bauleitplanverfahren dient (siehe Anlage 2). Das Konzept sieht die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 30 Wohneinheiten vor, bei einem Anteil von 100% öffentlich gefördertem Wohnraum.
Maßgabe des Zielbeschlusses war die Entwicklung einer baumschonenden Variantenplanung. Daher erarbeitete das Architekturbüro auf Grundlage des Baumgutachtens eine baumschonende Planung.
Bei Fassung des Z
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Sachverhalt
Der 3. Beschlusspunkt
„Die Verwaltung bezieht unter Berücksichtigung des Bedarfs eine Fläche für eine Kindertagesstätte oder einen anderen Allgemeinbedarf (z.B. Altenpflegestützpunkt) in die weitere Planung mit ein.“
des Beschlusses zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Absatz 1 Baugesetzbuch für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6220-2 „Schieffelingsweg“ im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf vom 02.09.2025
(vgl. DS. Nr.
) wird
aufgrund der vorgenommenen Prüfungen als erledigt angesehen.
Beschlussvorschlag
Der 3. Beschlusspunkt
„Die Verwaltung bezieht unter Berücksichtigung des Bedarfs eine Fläche für eine Kindertagesstätte oder einen anderen Allgemeinbedarf (z.B. Altenpflegestützpunkt) in die weitere Planung mit ein.“ des Beschlusses zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Absatz 1 Baugesetzbuch für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6220-2 „Schieffelingsweg“ im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf vom 02.09.2025 (vgl. DS. Nr. __252994__ ) wird aufgrund der vorgenommenen Prüfungen als erledigt angesehen.
Begründung
Im Rahmen der Beschlussfassung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6220-2 „Schieffelingsweg“ im Stadtbezirk Hardtberg (vgl. Ds. Nr. __252994__ ) wurde durch die BV Hardtberg am 02.09.2025 ein zusätzlicher, dritter Beschlusspunkt aufgenommen: “ Die Verwaltung bezieht unter Berücksichtigung des Bedarfs eine Fläche für eine Kindertagesstätte oder einen anderen Allgemeinbedarf (z.B. Altenpflegestützpunkt) in die weitere Planung mit ein “.
In der Begründung der oben genannten Beschlussvorlage wies die Verwaltung bereits auf den fehlenden Bedarf für eine Kindertagesstätte hin und erläuterte, dass deswegen auf die Errichtung einer solchen Einrichtung im weiteren Planungsprozess verzichtet wird.
Die Umsetzbarkeit des 3. Beschlusspunktes wurde unter Einbindung des Vorhabenträgers geprüft und bewertet. Der in Rede stehende Beschlusspunkt ist nach umfangreicher Prüfung aus Sicht des Vorhabenträgers und der Stadtverwaltung nicht umsetzbar, da für die vorgeschlagenen Nutzungen derzeit keine Bedarfe bestehen und andere Rahmenbedingungen die Umsetz
_Gekürzt._