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Zielbeschluss über die wohnbauliche Entwicklung der Fläche „Im Schmalzacker“, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Ückesdorf

252999 · 2025-06-23 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

  1. Dem Planungsziel, die Fläche „Im Schmalzacker“ - zwischen der Reichsstraße, Max-Braubach-Straße, Im Schmalzacker und dem Carl-von-Ossietzky-Gymnasium - im Ortsteil Ückesdorf, im Stadtbezirk Bonn, wie in dem beigefügten Übersichtsplan gekennzeichnet (siehe Anlage 1), wohnbaulich zu entwickeln, wird zugestimmt.
  1. Der teilweisen Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 7517-22 durch Aufstellung des Angebotsbebauungsplanes Nr. 6317-2 „Im Schmalzacker“ im Sinne des unter Ziffer 1 genannten Planungsziels wird zugestimmt. Der Bebauungsplan wird im Vollverfahren nach §§ 2 ff Baugesetzbuch aufgestellt. Dementsprechend wird der Flächennutzungsplan geändert.
  1. Zur Sicherung einer qualitätsvollen und integrierten Entwicklung ist ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren gemäß RPW 2013 durchzuführen ( __vgl. DS-Nr. 231332__ ), dessen Ergebnis die Grundlage für das Bebauungsplanverfahren bildet.
  1. Vor Beginn des Qualifizierungsverfahrens ist ein Klimagutachten zu beauftragen, um zu klären ob und unter welchen Rahmenbedingungen eine bauliche Entwicklung der Fläche klimaverträglich möglich ist. Die Ergebnisse si

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Beschlussvorschlag

  1. Dem Planungsziel, die Fläche „Im Schmalzacker“ - zwischen der Reichsstraße, Max-Braubach-Straße, Im Schmalzacker und dem Carl-von-Ossietzky-Gymnasium - im Ortsteil Ückesdorf, im Stadtbezirk Bonn, wie in dem beigefügten Übersichtsplan gekennzeichnet (siehe Anlage 1), wohnbaulich zu entwickeln, wird zugestimmt.
  1. Der teilweisen Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 7517-22 durch Aufstellung des Angebotsbebauungsplanes Nr. 6317-2 „Im Schmalzacker“ im Sinne des unter Ziffer 1 genannten Planungsziels wird zugestimmt. Der Bebauungsplan wird im Vollverfahren nach §§ 2 ff Baugesetzbuch aufgestellt. Dementsprechend wird der Flächennutzungsplan geändert.
  1. Zur Sicherung einer qualitätsvollen und integrierten Entwicklung ist ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren gemäß RPW 2013 durchzuführen ( __vgl. DS-Nr. 231332__ ), dessen Ergebnis die Grundlage für das Bebauungsplanverfahren bildet.
  1. Vor Beginn des Qualifizierungsverfahrens ist ein Klimagutachten zu beauftragen, um zu klären ob und unter welchen Rahmenbedingungen eine bauliche Entwicklung der Fläche klimaverträglich möglich ist. Die Ergebnisse

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Begründung

__Anlass für die Entwicklung der Fläche__

Das Plangebiet „Im Schmalzacker“ (siehe Anlage 1) wird im regionalen Siedlungsentwicklungskonzept (Si Ko) unter der Flächenbezeichnung „BN 60 - Ückesdorf“ als Potenzialfläche für eine wohnbauliche Siedlungsentwicklung identifiziert ( __vgl. DS-Nr. 231202__ ). Mit dem Ratsbeschluss vom 16.12.2024 wurde die Verwaltung beauftragt für die Fläche „BN 60 - Ückesdorf“ einen Zielbeschluss für ein Bebauungsplanverfahren und eine FNP-Änderung vorzubereiten, um eine wohnbauliche Entwicklung der Flächen zu ermöglichen ( __vgl. DS-Nr. 241964__ ).

__Beschreibung des Plangebiets und Eigentumsverhältnisse__

Die Größe des Plangebietes beläuft sich auf ca. 3, 2 ha. Es setzt sich aus Grundstücken der Bundesstadt Bonn mit einer Größe von ca. 1, 7 ha, den Grundstücken des Bundes und Landes mit einer Größe von 0, 2 ha und privaten Grundstücken von ca. 1, 3 ha zusammen (siehe Anlage 2). Zur Entwicklung der privaten Flächen sind mit den Eigentümer*innen nach Beschlussfassung des Zielbeschlusses entsprechende Grundstücksverhan

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Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

252999-01 AA Volt-Änderungsantrag zu Zielbeschluss über die wohnbauliche Entwicklung der Fläche „Im Schmalzacker“, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil ÜckesdorfAntrag zur Vorlage 252999

Sachverhalt

Neben ökologischen und stadtklimatischen Belangen dient dieser auch dem Lärm- und Sichtschutz des neuen Wohngebiets gegen die Reichsstraße, was auch dem Erhalt des Landschaftsbildes dient. Die Erschließung von Norden (von der Max-Braubach-Straße) oder von Osten direkt von der Reichsstraße ist dennoch problemlos möglich, auch ohne den Bauverkehr durch Wohngebiete zu führen.

Beschlussvorschlag

Der Baum- und Gehölzstreifen entlang der Reichsstraße ist vollständig zu erhalten.

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