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BBB-Anfrage: Steigung Auffahrrampen im öffentlichen Bereich

253008 · 2025-04-24 · Große Anfrage · öffentlich

Antragsteller: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt

Sachverhalt

Oftmals scheitert die Umsetzung technischer Regelwerke an den baulichen und räumlichen Gegebenheiten vor Ort. Bei Umbau oder Instandsetzung von bestehenden Treppenanlagen mangelt es beispielsweise oftmals am ausreichenden Platz. In besonderen Fällen kann es aber Sinn ergeben, höhere Steigungen als die empfohlenen 6 % zu realisieren. Insoweit ist von Interesse, welchen Rechtscharakter DIN-Normen entfalten und, ob und wenn ja, in welchem Umfang davon abgewichen werden darf.

Beschlussvorschlag

  1. Trifft es zu, dass

a. es sich bei der DIN 18040, Teil 3 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum“, um ein technisches Regelwerk handelt, das für sich genommen keine rechtsverbindliche Wirkung entfaltet?

b. von den Empfehlungen der DIN 18040 je nach spezifischem Projekt oder örtlichen Gegebenheiten abgewichen werden kann?

  1. Sind der Oberbürgermeisterin Fälle bekannt, in denen die Empfehlungen der DIN 18040, Teil 3 beim Bau von Auffahrrampen für Rollstuhlfahrer und Nutzer von Rollatoren im öffentlichen Raum nicht eingehalten wurden und wenn ja, welche sind dies?

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

253008-01 ST BBB-Anfrage: Steigung Auffahrrampen im öffentlichen Bereich

Stellungnahme der Verwaltung

Die Beantwortung der Großen Anfrage kann aus Kapazitätsgründen nicht bis zur Sitzung am 14.05.2025 erfolgen. Die Verwaltung bittet deshalb um Vertagung.

253008-02 ST BBB-Anfrage: Steigung Auffahrrampen im öffentlichen Bereich

Stellungnahme der Verwaltung

1. Trifft es zu, dass a. es sich bei der DIN 18040, Teil 3 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum“, um ein technisches Regelwerk handelt, das für sich genommen keine rechtsverbindliche Wirkung entfaltet?

b. von den Empfehlungen der DIN 18040 je nach spezifischem Projekt oder örtlichen Gegebenheiten abgewichen werden kann? zu 1a:

Die DIN 18040 Teil 3 ist in Nordrhein-Westfalen nicht direkt gesetzlich bindend, aber sie wird in den technischen Baubestimmungen (VV TB) des Landes als anerkannte Regel der Technik berücksichtigt. zu 1b:

Nein. Falls die Einhaltung nicht möglich ist, sind Alternativen zu planen.

2. Sind der Oberbürgermeisterin Fälle bekannt, in denen die Empfehlungen der DIN 18040, Teil 3 beim Bau von Auffahrrampen für Rollstuhlfahrer und Nutzer von Rollatoren im öffentlichen Raum nicht eingehalten wurden und wenn ja, welche sind dies? zu 2:

Es gibt im Stadtgebiet einige ältere Bauwerke, die keine Barrierefreiheit aufweisen. Beispiele sind die Spindel an der Nordbrücke, die Unterführung zwischen Obere Wilhelmstraße und Königswinterer Straße, die Guido-Westerwelle-Brücke sowie die Unterführung Poppelsdor

_Gekürzt._

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