Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2022555) # BBB-Anfrage: Steigung Auffahrrampen im öffentlichen Bereich 253008 · 2025-04-24 · Große Anfrage · öffentlich Antragsteller: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt ## Sachverhalt Oftmals scheitert die Umsetzung technischer Regelwerke an den baulichen und räumlichen Gegebenheiten vor Ort. Bei Umbau oder Instandsetzung von bestehenden Treppenanlagen mangelt es beispielsweise oftmals am ausreichenden Platz. In besonderen Fällen kann es aber Sinn ergeben, höhere Steigungen als die empfohlenen 6 % zu realisieren. Insoweit ist von Interesse, welchen Rechtscharakter DIN-Normen entfalten und, ob und wenn ja, in welchem Umfang davon abgewichen werden darf. ## Beschlussvorschlag 1. Trifft es zu, dass a. es sich bei der DIN 18040, Teil 3 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum“, um ein technisches Regelwerk handelt, das für sich genommen keine rechtsverbindliche Wirkung entfaltet? b. von den Empfehlungen der DIN 18040 je nach spezifischem Projekt oder örtlichen Gegebenheiten abgewichen werden kann? 2. Sind der Oberbürgermeisterin Fälle bekannt, in denen die Empfehlungen der DIN 18040, Teil 3 beim Bau von Auffahrrampen für Rollstuhlfahrer und Nutzer von Rollatoren im öffentlichen Raum nicht eingehalten wurden und wenn ja, welche sind dies? ## Beratungsfolge - 2025-05-14 · Ausschuss für Mobilität und Verkehr · vertagt - 2025-06-18 · Ausschuss für Mobilität und Verkehr · zur Kenntnis genommen ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 253008-01 ST BBB-Anfrage: Steigung Auffahrrampen im öffentlichen Bereich {#nv-2022704} **Stellungnahme der Verwaltung** Die Beantwortung der Großen Anfrage kann aus Kapazitätsgründen nicht bis zur Sitzung am 14.05.2025 erfolgen. Die Verwaltung bittet deshalb um Vertagung. ### 253008-02 ST BBB-Anfrage: Steigung Auffahrrampen im öffentlichen Bereich {#nv-2023066} **Stellungnahme der Verwaltung** **1. Trifft es zu, dass** **a. es sich bei der DIN 18040, Teil 3 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum“, um ein technisches Regelwerk handelt, das für sich genommen keine rechtsverbindliche Wirkung entfaltet? ** **b. von den Empfehlungen der DIN 18040 je nach spezifischem Projekt oder örtlichen Gegebenheiten abgewichen werden kann? ** zu 1a: Die DIN 18040 Teil 3 ist in Nordrhein-Westfalen nicht direkt gesetzlich bindend, aber sie wird in den technischen Baubestimmungen (VV TB) des Landes als anerkannte Regel der Technik berücksichtigt. zu 1b: Nein. Falls die Einhaltung nicht möglich ist, sind Alternativen zu planen. **2. Sind der Oberbürgermeisterin Fälle bekannt, in denen die Empfehlungen der DIN 18040, Teil 3 beim Bau von Auffahrrampen für Rollstuhlfahrer und Nutzer von Rollatoren im öffentlichen Raum nicht eingehalten wurden und wenn ja, welche sind dies? ** zu 2: Es gibt im Stadtgebiet einige ältere Bauwerke, die keine Barrierefreiheit aufweisen. Beispiele sind die Spindel an der Nordbrücke, die Unterführung zwischen Obere Wilhelmstraße und Königswinterer Straße, die Guido-Westerwelle-Brücke sowie die Unterführung Poppelsdor _Gekürzt._ ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=2962017&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=2966578&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=2981162&OTYP=41))