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205. Änderung des Flächennutzungsplans „Schloßallee“, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil MehlemHier: Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Beschluss zur Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

253019 · 2025-06-06 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Der Rat beschließt

  1. für den im rechtswirksamen Flächennutzungsplan (FNP) dargestellten Bereich der "Schloßallee“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Mehlem eine Planänderung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.
  2. Den o.g. Planentwurf gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) einschließlich der Begründung mit Umweltbericht zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen.

Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt

  1. für den im rechtswirksamen Flächennutzungsplan (FNP) dargestellten Bereich der "Schloßallee“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Mehlem eine Planänderung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.
  2. Den o.g. Planentwurf gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) einschließlich der Begründung mit Umweltbericht zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen.

Begründung

  1. __Allgemein__

Die 205. Flächennutzungsplanänderung „Schloßallee“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Mehlem nördlich der Schloßallee zwischen Mainzer Straße und Rüdigerstraße wird gem. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) parallel zum Bebauungsplan Nr. 7213-2 aufgestellt. Die Änderung wird gemäß §§ 2 ff. Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt und ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich der dazugehörenden Begründung und Planzeichnung zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen.

  1. __Plangebiet__

Der Geltungsbereich der 205. Änderung des Flächennutzungsplans der Bundesstadt Bonn liegt am nördlichen Rand des Ortszentrums von Mehlem im Stadtbezirk Bad Godesberg. Der Änderungsbereich umfasst eine rund 0, 26 ha große unbebaute Fläche entlang der Schloßallee zwischen der Mainzer Straße im Westen und der Verlängerung der Utestraße. Zusammen mit einer westlich angrenzenden Grün- und Wegefläche von ca. 80 m² ergibt sich eine Größe des Änderungsbereichs von rund 0, 27 ha.

  1. __Planungserfordernis__

Bisherige Darstellung: gemischte Baufläche, Wohnbaufläche

Künftige Darstellung: Sonderbaufläche Wohnen + Einzelhandel, 950 m² VKF Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln

Der F

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

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