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Konsolidierungsmaßnahmen im Bereich des Amtes für Soziales und Wohnen im Rahmen der Haushaltsplanung 2025/2026

253029 · 2025-05-06 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Der Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit stimmt den Umsetzungsvorschlägen der Verwaltung zur Erreichung der Konsolidierungsziele zu.

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit stimmt den Umsetzungsvorschlägen der Verwaltung zur Erreichung der Konsolidierungsziele zu.

Begründung

In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe am 6. März 2025 (DS-Nr. __240986-95__ ) wurde der Änderungsantrag der Koalition beschlossen.

Demnach werden f ür die Weiterführung von nicht durch den LVR übernommenen Leistungen der Eingliederungshilfe im Etat des Sozialamts jeweils zusätzlich 400.000 € in den Jahren 2025 und 2026 bereitgestellt (Ziffer 9).

Außerdem wird d ie Kürzung bei den Bindungsgraden 5-7 für das Jahr 2025 um 200.000 € reduziert (Ziffer 10). In dem Änderungsantrag heißt es unter Ziffer 10. b. weiter: „konkretisierte Einsparungen bedürfen …. vor Umsetzung einer Zustimmung des ASMG“.

Der hier gemeinte Konsolidierungsbeitrag des Amtes 50 beläuft sich somit auf insgesamt 1.531.924 € für das Jahr 2025 und 1.765.729 € für das Jahr 2026.

Durch die in dieser Vorlage aufgeführten Maßnahmen werden die Einsparungen auf einzelne Maßnahmen konzentriert, so dass die Vorlage insgesamt keine finanziellen Auswirkungen hat.

Zielsetzung war, die Auswirkungen der Konsolidierungen im Sozialbereich für die Bonner Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich zu halten.

Im Erge

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