Originalquelle: ALLRIS-Original
253042 · 2025-04-30 · Antrag · öffentlich
Antragsteller: Alfred Giersberg Georg Goetz CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
In Bonn herrscht ein eklatanter Mangel an Berufsbetreuern, was dazu führt, dass betreuungsbedürftige Personen (z. B. Senior*innen, Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Behinderungen) nicht zeitnah oder gar nicht versorgt werden können. Dies widerspricht dem gesetzlichen Auftrag der Fürsorge und gefährdet die Rechte vulnerabler Gruppen. Ein städtischer Betreuungsverein könnte:
Entlastung schaffen, indem er ehrenamtliche Betreuer*innen gewinnt und qualifiziert
Kosten senken, da Vereinslösungen oft günstiger sind als Einzelbetreuungen durch Berufsbetreuer
Strukturelle Lücken schließen, indem die Stadt aktiv Verantwortung übernimmt.
Viele Kommunen (z. B. Köln, München) haben bereits erfolgreich städtische Betreuungsvereine etabliert. Bonn sollte diesem Beispiel folgen, um die Betreuungsnotlage zu beenden.
Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die Gründung eines städtischen Betreuungsvereins zu prüfen, um dem akuten Mangel an Berufsbetreuern in Bonn entgegenzuwirken. Die Prüfung soll insbesondere folgende Aspekte umfassen:
Rechtliche und organisatorische Umsetzung (z. B. als eigenständiger Verein oder in Trägerschaft der Stadt oder g GmbH),
Finanzierungsmodelle (u. a. Fördermöglichkeiten des Landes NRW oder Bundes)
Kooperation mit bestehenden Betreuungsvereinen und freien Trägern
Bedarfserhebung (Anzahl der aktuell nicht versorgten Betreuungsbedürftigen in Bonn)
Personelle und strukturelle Voraussetzungen (z. B. Gewinnung und Schulung ehrenamtlicher Betreuer*innen).
Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, dem Stadtrat zeitnah einen konkreten Vorschlag zur Umsetzung vorzulegen, inklusive einer Kosten-Nutzen-Analyse und eines Zeitplans.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung wird bei Annahme des Antrages und entsprechender Beschlussfassung die gewünschte Prüfung durchführen.
Die Prüfung der rechtlichen und organisatorischen Umsetzbarkeit sowie der Wirtschaftlichkeit erfordert eine intensive verwaltungsinterne Abstimmung verschiedener dezernatsübergreifender Stellen. Aufgrund der Komplexität ist mit einem höheren zeitlichen Aufwand zu rechnen.
Wir bitten daher um Verständnis, dass ein abschließendes Ergebnis nicht kurzfristig vorliegen kann. Die Verwaltung wird nach Abschluss der Prüfung berichterstatten.