Originalquelle: ALLRIS-Original
253057 · 2025-05-12 · Mitteilungsvorlage · öffentlich
Mitteilung:
Die Bahn AG plant im Jahr 2028 die Generalsanierung des linksrheinischen Hochleistungskorridors im Bonner Stadtgebiet. In diesem Zusammenhang kam die Bahn AG im Februar 2025 auf die Verwaltung zu, um über flankierend geplante Maßnahmen zum Lärmschutz zu informieren. Im Zuge der Sanierung ist eine vollständige Streckensperrung geplant. Dies ermöglicht, neben den Maßnahmen zur Ertüchtigung und Modernisierung des Streckenabschnitts auch Lärmschutzmaßnahmen zu realisieren.
Wie die Lärmkartierungen und Lärmaktionsplanungen der Stadt Bonn (vgl. DS __231049-04__ ) sowie des Eisenbahn-Bundesamtes zeigen, sind viele Menschen entlang des linksrheinischen Hochleistungskorridors in Bonn durch Schienenlärm belastet. An vielen Streckenabschnitten besteht ein sehr positives Kosten/Nutzen-Verhältnis für die Realisierung aktiver Schallschutzmaßnahmen, wodurch die Maßnahmen auch finanziell voraussichtlich förderfähig sind.
Die Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes ist abrufbar unter: [__https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Laerm_an_Schienenwegen/Laer
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Beschlussvorschlag
Mitteilung:
Die Stadtverwaltung informiert über den Fortgang der Pläne der DB bezüglich einer Lärmsanierung der linksrheinischen Bahnstrecke im Jahr 2028:
Der Bahnkorridor linker Rhein (Streckennummer) 2630 ist eine der hochbelasteten Bahnstrecken, welche im Zuge einer Korridorsanierung im ersten Halbjahr 2028 modernisiert werden soll.
Aufgrund der ebenerdigen Streckenführung dieser Hauptstrecke durch das Stadtgebiet Bonn sind auch die Schallemissionen hoch, so dass die Bestandsstrecke ebenfalls Teil des freiwilligen Lärmsanierungsprogrammes des Bundes ist. Dieses freiwillige Programm „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes“ existiert bereits seit 1999 und wird auch in den kommenden Jahren als eigener Haushaltstitel (HHT), der entsprechend den Vorgaben des Haushalts ausgestattet wird, fortgeführt. Ausreichende und verlässlich planbare Finanzmittel sind unerlässlich, um die ehrgeizigen Aufgaben der Lärmsanierung an den Bestandstrecken erfüllen zu können. Etwaige Reduzierungen des HHT bedingen daher auch eine geringere Geschwindigkeit der Umsetzung der geplanten Lärmsanierungsprojekte.
Im Lärmsanierungsprogramm wurden die Maßnahmen entsprechend ihrer Schallbel
_Gekürzt._