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Förderprogramm Solares Bonn – Anpassungen in der Förderung für Balkonkraftwerke und weitere redaktionelle Änderungen in der Förderrichtlinie vom 1.1.2024

253058 · 2025-05-21 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderrichtline „Solares Bonn“ vom 1.1.2024 in den folgenden Punkten anzupassen: Neuausrichtung der Förderhöhe im Fördermodul M13 für Stecker-Solargeräte („Balkonkraftwerke“) Integration von Stecker-Solargeräten unter Modul 13 für Vermietende im geförderten Wohnungsbau weitere redaktionelle Änderungen
  1. Der Rat der Stadt Bonn stimmt der so aktualisierten und in Anlage beigefügten Richtlinie für das Förderprogramm „Solares Bonn“ zu.

Beschlussvorschlag

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderrichtline „Solares Bonn“ vom 1.1.2024 in den folgenden Punkten anzupassen:

a. Neuausrichtung der Förderhöhe im Fördermodul M13 für Stecker-Solargeräte („Balkonkraftwerke“) b. Integration von Stecker-Solargeräten unter Modul 13 für Vermietende im geförderten Wohnungsbau c. weitere redaktionelle Änderungen

  1. Der Rat der Stadt Bonn stimmt der so aktualisierten und in Anlage beigefügten Richtlinie für das Förderprogramm „Solares Bonn“ zu.

Begründung

  1. Zielsetzung und Status Quo des Förderprogramms „solares Bonn“

Mit dem Ziel, Anreize für den beschleunigten Ausbau der Photovoltaik in Bonn zu schaffen, hat der Rat der Bundesstadt Bonn am 01.09.2020 (DS 201342) und 28.06.2021 (DS 210674) das Förderprogramm Photovoltaik beschlossen.

Bis zum 31. März 2025 sind 5.250 Förderanträge im Programm „Solares Bonn“ eingegangen. Am stärksten nachgefragt waren das Modul 1 („Macht die Dächer voll“) und das Modul 13 (Steckersolargeräte/“Balkonkraftwerke“). Im Haushaltsjahr 2023/24 entfielen ca. 60 Prozent auf das Modul 13 und ca. 30 Prozent auf das Modul 1. Die Anträge im Modul 13 wurden etwa zur Hälfte von Eigentümer*innen und Mieter*innen gestellt. Die Gesamt-Leistung aller Anträge im abgelaufenen Doppelhaushalt beläuft sich auf ca. 15 MWp.

  1. Technische und gesetzliche Weiterentwicklung im Bereich der Stecker-Solargeräte („Balkonkraftwerke“)

Neben Haus- und Wohnungseigentümer*innen können sich auch Mieter*innen durch Installation eines Stecker-Solargerätes aktiv an der Energiewende beteiligen und ihren Strombedarf teilweise durch Nutzung der Solarenergie decken. Stecker-Solargeräte tragen auch zur Akzeptanzsteigerung und Demokratisierun

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Dokumente