Originalquelle: ALLRIS-Original

Mitteilung über Gefahrenbaumfällungen (die der Baumschutzsatzung unterliegen) im Stadtbezirk Beuel

253071 · 2025-05-15 · Mitteilungsvorlage · öffentlich

Beschlussvorschlag

Mitteilung:

Die Verwaltung informiert über die im Zeitraum Januar bis April 2025 im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht durchgeführten Fällungen von Gefahrenbäumen.

Für im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zur Fällung freigegebene Gefahrenbäume kann Ersatz nur empfohlen werden. Bei Gefahrenbäumen mit einem Zustand noch ausreichend wird eine Ersatzpflanzung gefordert.

Ennerthang 5, 53227 Bonn

Die Lärche (Larix decidua) wies einen Stammumfang von 310 cm auf und wurde mit mangelhaft bewertet. Der Baum zeigte eine beginnende Wurzelfäulnis aufgrund austretender Feuchtigkeit im unteren Stammbereich und warf Äste ab. Aufgrund von Umsturzgefahr auf Wohngebäude bei Sturm wurde er daher zur Gefahrenabwehr zur Fällung freigegeben.

Büchelstr. 21, 53227 Bonn

Der Feld-Ahorn (Acer campestre) wies einen Stammumfang von 286 cm auf und wurde mit mangelhaft bewertet. Ein Drittel der Krone des Baumes war ausgebrochen, mit leichten Morschungen an der Ausbruchstelle. Da der Baum auf einem Spielplatz stand, wurde er zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit zur Fällung freigegeben.

Dixstr. 41, 53225 Bonn

Der Götterbaum ( Ailanthus altissima) wies einen Stammumfang von

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Dokumente