Originalquelle: ALLRIS-Original
253074 · 2025-05-15 · Mitteilungsvorlage · öffentlich
Mitteilung:
Die Verwaltung informiert über die im Zeitraum Januar bis April 2025 im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht durchgeführten Fällungen von Gefahrenbäumen.
Für im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zur Fällung freigegebene Gefahrenbäume kann Ersatz nur empfohlen werden. Bei Gefahrenbäumen mit einem Zustand noch ausreichend wird eine Ersatzpflanzung gefordert.
Finkenhof 9, 53123 Bonn
Die vierstämmige Weide (Salix) wies einen Gesamtumfang von 400 cm auf und wurde mit mangelhaft bewertet. Pilzbefall bis in die höheren Äste, bei Sturm fiel ein Ast auf das Nachbargrundstück. Zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit und Gefahrenabwehr wurde der Baum zur Fällung freigegeben.