Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2022742) # Klimaanpassung – Aktualisierung der Richtlinie zum Förderprogramm Begrünung 253081 · 2025-06-10 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt Der überarbeiteten Richtlinie zum „Förderprogramm Begrünung“ wird zugestimmt. ## Beschlussvorschlag Der überarbeiteten Richtlinie zum „Förderprogramm Begrünung“ wird zugestimmt. ## Begründung Mit dem Zielbeschluss zur Klimaanpassung ( [__DS 231893__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2014171&refresh=false) ) hat der Rat der Stadt Bonn im Jahr 2023 seine Absicht bekräftigt, Bonn kontinuierlich zu einer klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln. Im April 2024 wurde vor dem Hintergrund zunehmender Trockenheit das Bonner Schwammstadtkonzept ( [__DS 230255-02__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2016332&refresh=false) ) beschlossen; ein übergeordnetes integriertes Konzept zur Klimaanpassung (KLAKi) wurde kürzlich fertiggestellt (DS 253014) und beschreibt in Maßnahme 3 die Weiterentwicklung des Förderprogramms Begrünung. Seit mehreren Jahren unterstützt die Stadt Bonn mit dem „Förderprogramm Begrünung“ private Haus- und Grundstückseigentümer*innen, Unternehmen, Vereine und Wohnungsgesellschaften bei der Begrünung von Gebäuden sowie bei der Entsiegelung und Begrünung vormals versiegelter Flächen. Ein großer Teil des Bonner Stadtgebiets befindet sich in privatem Besitz. Die freiwillige Umsetzung von Maßnahmen durch Eigentümer*innen privater und gewerblich genutzter Grundstücke und Gebäude spielt daher eine zentrale Rolle für die Stär _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2025-07-10 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · geändert beschlossen - 2025-09-04 · Rat · geändert beschlossen ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 253081-01 AA Änderungsantrag der Koalition: Klimaanpassung – Aktualisierung der Richtlinie zum Förderprogramm Begrünung {#nv-2023640} **Sachverhalt** Zu 1.: Beim Großteil der schon lange bestehenden und funktionierenden Gebäudebegrünungen handelt es sich um Selbstklimmer ohne Rankgerüst, insbesondere Efeu und wilden Wein. Diese sollen daher nicht von der Förderung ausgeschlossen werden. Es hängt sehr vom Gebäude und der Beschaffenheit der Wand ab, ob und welche Schäden durch diesen Bewuchs entstehen. Durch die Darlegungspflicht gemäß diesem Änderungsantrag müssen die Antragstellerinnen und Antragsteller sich mit der Problematik auseinandersetzen. Klar ungeeignete Begrünungen kann die Verwaltung ablehnen; darüber hinaus liegt die Verantwortung bei den Antragstellerinnen und Antragstellern. Zu 2.: Engstelle bei vielen Gebäudemaßnahmen ist zurzeit die Verfügbarkeit von Fachfirmen. Außerdem wiegt die Förderung die Mehrkosten durch eine Fachfirma gegenüber Eigenleistung in der Regel nicht auf. Damit auch weniger finanzstarke Haushalte sich Maßnahmen leisten können und um Fachfirmen zu entlasten, sollen handwerklich Begabte mit der Förderung auch zu Eigenleistungen motiviert werden. Dies dient auch dazu, bei Gebäudebegrünungen schneller voranzukommen. Auch, wenn eine Maßnahme weitgehend in Eigenleistung durchgeführt wird, kann es s _Gekürzt._ **Beschlussvorschlag** 1. Unter 4.2.1 wird der letzte Satz des ersten Punktes („Bodengebundene Fassadenbegrünungen mit Selbstklimmern ohne Rankgerüst sind nicht förderfähig.“) wie folgt ersetzt: Bodengebundenen Fassadenbegrünungen mit Selbstklimmern ohne Rankgerüst werden nur gefördert, wenn die Antragsteller zeigen können, dass im jeweiligen Fall keine relevanten Gebäudeschäden durch die Begrünung zu erwarten sind; kosmetische Schäden sind dabei unerheblich. 2. Die Förderrichtlinie wird wie folgt geändert: Unter Ziffer 5 wird unter „Nicht gefördert werden“ der siebte Punkt gestrichen („Maßnahmen, die in Eigenleistung bzw. nicht durch eine qualifizierte Fachfirma erbracht werden (mit Ausnahme von extensiven Dachbegrünungen auf Überdachungen und Gartenschuppen).“). Oberhalb von „Nicht gefördert werden“ wird der folgende neue Punkt eingefügt: Soweit Maßnahmen nach dieser Richtlinie nicht förderfähig sind, weil sie in Eigenleistung und nicht durch eine Fachfirma durchgeführt werden, so sind nachgewiesene Kosten für Material und Dienstleistungen für diese Maßnahmen dennoch förderfähig. Dabei wird die Hälfte der Förderung in Euro bzw. Euro je m² gewährt, die für die jeweilige Art der Maßnahme bei Durchf _Gekürzt._ ### 253081-02 ST Klimaanpassung – Aktualisierung der Richtlinie zum Förderprogramm Begrünunghier: Aktualisierung aufgrund der Empfehlung des AUKLA 10.07.2025 {#nv-2023790} **Sachverhalt** **Ergänzende Stellungnahme zum Änderungsantrag DS 253081-01 AA: ** Auf Grundlage der [__DS 253081-01 AA__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/VO020?VOLFDNR=2023640) sowie der entsprechenden Beratung im AUKLA legt die Verwaltung eine angepasste Förderrichtlinie als Anlage zur Beschlussvorlage [__DS 253081__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/VO020?VOLFDNR=2022742) vor. Sie berücksichtigt die beiden im Änderungsantrag eingebrachten Punkte: - Auch Fassadenbegrünungen mit Selbstklimmern (z. B. Efeu oder Wilder Wein) ohne Rankgerüst bleiben förderfähig. - Alle Module der Richtlinie sind künftig auch in Eigenleistung förderfähig. Mit der vorgelegten geänderten Richtlinie folgt die Verwaltung beiden Punkten, weist im Rahmen dieser Stellungnahme jedoch gleichzeitig auf bestehende fachliche Bedenken und Einschränkungen hin – insbesondere im Hinblick auf die Eigenleistung. **1. Förderung von Selbstklimmern bei Fassadenbegrünungen** Im bisherigen Entwurf der Richtlinie war es vorgesehen, Selbstklimmer wie Efeu oder Wilden Wein von der Förderung auszunehmen. Diese Maßnahme beruhte auf folgenden Überlegungen: - In der Vergangenheit bestand kaum Bedarf an einer Förderung die _Gekürzt._ **Beschlussvorschlag** **Ergänzende Stellungnahme zum Änderungsantrag DS 253081-01 AA: ** Auf Grundlage der [__DS 253081-01 AA__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/VO020?VOLFDNR=2023640) sowie der entsprechenden Beratung im AUKLA legt die Verwaltung eine angepasste Förderrichtlinie als Anlage zur Beschlussvorlage [__DS 253081__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/VO020?VOLFDNR=2022742) vor. Sie berücksichtigt die beiden im Änderungsantrag eingebrachten Punkte: - Auch Fassadenbegrünungen mit Selbstklimmern (z. B. Efeu oder Wilder Wein) ohne Rankgerüst bleiben förderfähig. - Alle Module der Richtlinie sind künftig auch in Eigenleistung förderfähig. Mit der vorgelegten geänderten Richtlinie folgt die Verwaltung beiden Punkten, weist im Rahmen dieser Stellungnahme jedoch gleichzeitig auf bestehende fachliche Bedenken und Einschränkungen hin – insbesondere im Hinblick auf die Eigenleistung. **1. Förderung von Selbstklimmern bei Fassadenbegrünungen** Im bisherigen Entwurf der Richtlinie war es vorgesehen, Selbstklimmer wie Efeu oder Wilden Wein von der Förderung auszunehmen. Diese Maßnahme beruhte auf folgenden Überlegungen: - In der Vergangenheit bestand kaum Bedarf an einer Förderung die _Gekürzt._ ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=2968882&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3009180&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3013191&OTYP=41))