Originalquelle: ALLRIS-Original

Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass der Veranstaltung "BonnFest"

253086 · 2025-05-22 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

__Begründung:__

Mit E-Mail vom 01. April 2025 beantragte Frau Maike Reinhardt in ihrer Funktion als Geschäftsführerin des

city-marketing bonn e.V.

, dieser als Vertreter des örtlichen innerstädtischen Einzelhandels, gemäß § 6 (1) 1 und (4) des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) eine Ausnahme der Sonn- und Feiertagsregelung zu folgendem Termin: Sonntag, 28. September 2025, in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr.

Anlass sei das in der Bonner Innenstadt seit 1997 jährlich veranstaltete Bonn Fest, das von Freitag, 26.09.2025, bis Sonntag, 28.09.2025, stattfinde.

Mit einem Mix aus Musik, Tanz, Shows, Ausstellungen, Infoständen, Gastronomie, Marktbuden und vielen Mitmachaktionen verwandele sich die Fußgängerzone zu einer einzigartigen Festmeile. Die Veranstaltung verändere für ein ganzes Wochenende lang das allgemein bekannte Gesicht der Innenstadt. Sie hebe sich so vom normalen Alltagsbild ab und sei dadurch in besonderem Maße prägend in ihrer gesamten Wahrnehmung für den Besucher. Die Bonner Innenstadt sei an drei Tagen einmal ganz anders zu erleben. Für den Besucher werde die Stadt zum multifunktionalen Ort. Das Bonn Fest enthalte auch karitative Elemente; übers

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._

Beschlussvorschlag

Die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass der Veranstaltung "Bonn Fest" wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.

Begründung

Mit E-Mail vom 01. April 2025 beantragte Frau Maike Reinhardt in ihrer Funktion als Geschäftsführerin des city-marketing bonn e.V. , dieser als Vertreter des örtlichen innerstädtischen Einzelhandels, gemäß § 6 (1) 1 und (4) des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) eine Ausnahme der Sonn- und Feiertagsregelung zu folgendem Termin: Sonntag, 28. September 2025, in der Zeit von 13: 00 bis 18: 00 Uhr.

Anlass sei das in der Bonner Innenstadt seit 1997 jährlich veranstaltete Bonn Fest, das von Freitag, 26.09.2025, bis Sonntag, 28.09.2025, stattfinde.

Mit einem Mix aus Musik, Tanz, Shows, Ausstellungen, Infoständen, Gastronomie, Marktbuden und vielen Mitmachaktionen verwandele sich die Fußgängerzone zu einer einzigartigen Festmeile. Die Veranstaltung verändere für ein ganzes Wochenende lang das allgemein bekannte Gesicht der Innenstadt. Sie hebe sich so vom normalen Alltagsbild ab und sei dadurch in besonderem Maße prägend in ihrer gesamten Wahrnehmung für den Besucher. Die Bonner Innenstadt sei an drei Tagen einmal ganz anders zu erleben. Für den Besucher werde die Stadt zum multifunktionalen Ort. Das Bonn Fest enthalte auch karitative Elemente; überschüssige Einn

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Dokumente