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Implementierung eines smartphonebasierten Notfallhelfer-Systems

253089 · 2025-05-12 · Mitteilungsvorlage · öffentlich

Beschlussvorschlag

Mitteilung:

Der Ausschuss für Beteiligungen der Bürgerinnen und Bürger hat in seiner Sitzung am 10.12.2024 anlässlich eines Bürgerantrages (DS __241747__ ) die von der Verwaltung vorgesehene Vorgehensweise zur Etablierung einer Ersthelfer-App zustimmend zur Kenntnis genommen. Dies erfolgte mit der Maßgabe, dass über den Stand des Projektes in der Sitzung im Juni 2025 berichtet wird. Diesem Wunsch möchte die Verwaltung nachfolgend gerne nachkommen.

Wie bereits in der ursprünglichen Stellungnahme dargestellt, kann die Einbindung eines Notfallhelfer-Systems einen Beitrag dazu leisten, das reanimationsfreie Therapieintervall zu verkürzen. Ein solches System kann hierbei niemals als Ersatz, sondern lediglich als Ergänzung zu den rettungsdienstlichen Vorhaltungen dienen. Die in diesem Zusammenhang vom Gesetzgeber ursprünglich bereits für das Frühjahr 2025 avisierte Reform des Rettungsgesetzes NRW, die auch eine Etablierung von solchen Systemen als freiwillige kommunale Aufgabe vorsehen sollte, verzögert sich. Unabhängig hiervon wird jedoch von den Fachverwaltungen der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreis das Ziel ei

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._

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