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Umsetzung Klimaplan: Betrauung des Bonner Energie Agentur e.V. ab dem Jahr 2026

253092 · 2025-05-19 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Der Rat der Bundestadt Bonn betraut die Bonner Energie Agentur e.V. (BEA) für die Jahre 2026, 2027 und 2028 auf Basis eines vertraglichen Betrauungsaktes mit der anteiligen Umsetzung der vier Klimaplan-Steckbriefe gemäß Anlage 1 Finanzierungsübersicht.

Beschlussvorschlag

Der Rat der Bundestadt Bonn betraut die Bonner Energie Agentur e.V. (BEA) für die Jahre 2026, 2027 und 2028 auf Basis eines vertraglichen Betrauungsaktes mit der anteiligen Umsetzung der vier Klimaplan-Steckbriefe gemäß Anlage 1 Finanzierungsübersicht.

Begründung

Der Rat der Bundesstadt Bonn hat mit dem Zielbeschluss zum Bonner Klimaplan (DS __222006__ ) beschlossen, dass die Bonner Energie Agentur (BEA) folgende vier Aktivitäten mit Federführung in den Sektoren Gebäude und Energie konkretisiert und umsetzt:

Dazu wurde die Bonner Energieagentur gemäß Ratsbeschluss DS __231232__ betraut, die Aktivitäten des Bonner Klimaplans im Rahmen ihrer Satzung zu implementieren und umzusetzen.

Die Bonner Energie Agentur (BEA) erstellt jährlich einen Bericht über Aktivitäten, Projekte und Entwicklungen, ergänzt um einen Ausblick auf das Folgejahr. Der Bericht für das Jahr 2024 sowie über die Planungen 2025

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

253092-01 ST Ergänzende Stellungnahme: Betrauung des Bonner Energie Agentur e.V. ab dem Jahr 2026

Sachverhalt

Ergänzende Informationen zu Weiterfinanzierung der BEA ab 2026 ( __DS 253092)__

Laut Ratsbeschluss vom 23.12.2023 zur Betrauung des Bonner Energie Agentur e.V. (BEA) ab dem Jahr 2024 zur Umsetzung von 4 Klimaplansteckbriefen ( __DS 231232__ ) und Vertrag vom 04.04.2024 muss die Fortsetzung der Finanzierung der BEA ab dem Jahr 2026 durch die Politik erneut freigegeben werden.

Im AUKLA am 04.06.25 wurde der entsprechende TOP ( __DS 253092)__ vertagt. Um einen Beschluss zur Weiterfinanzierung ab 2026 rechtzeitig zu erlangen, ist es notwendig, dass der AUKLA in seiner Sitzung am 10.07.25 über den TOP berät (Ratsbeschluss am 4.9.25).

Im Anschluss an den AUKLA am 04.06.25 erreichten die Verwaltung verschiedene Fragen, die im Folgenden gebündelt beantwortet und allen Mitgliedern des AUKLA zur Verfügung gestellt werden sollen.

**Wie erklären sich die 11 Stellen, die bei der BEA im Rahmen der Umsetzung der Kl

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

Ergänzende Informationen zu Weiterfinanzierung der BEA ab 2026 ( __DS 253092)__

Laut Ratsbeschluss vom 23.12.2023 zur Betrauung des Bonner Energie Agentur e.V. (BEA) ab dem Jahr 2024 zur Umsetzung von 4 Klimaplansteckbriefen ( __DS 231232__ ) und Vertrag vom 04.04.2024 muss die Fortsetzung der Finanzierung der BEA ab dem Jahr 2026 durch die Politik erneut freigegeben werden.

Im AUKLA am 04.06.25 wurde der entsprechende TOP ( __DS 253092)__ vertagt. Um einen Beschluss zur Weiterfinanzierung ab 2026 rechtzeitig zu erlangen, ist es notwendig, dass der AUKLA in seiner Sitzung am 10.07.25 über den TOP berät (Ratsbeschluss am 4.9.25).

Im Anschluss an den AUKLA am 04.06.25 erreichten die Verwaltung verschiedene Fragen, die im Folgenden gebündelt beantwortet und allen Mitgliedern des AUKLA zur Verfügung gestellt werden sollen.

**Wie erklären sich die 11 Stellen, die bei der BEA im Rahmen der Umsetzung der Kl

_Gekürzt._

253092-02 AA Änderungsantrag der Koalition - Umsetzung Klimaplan: Betrauung des Bonner Energie Agentur e.V. ab dem Jahr 2026Antrag zur Vorlage 253092

Sachverhalt

Erfolgt mündlich.

Beschlussvorschlag

Die BEA wird gebeten, weiterhin Synergien mit bestehenden Institutionen, wie beispielsweise den Klimabüros, zu nutzen, um Kosteneinsparungen zu erzielen und Ressourcen effizienter einzusetzen.

Die BEA legt jährlich einen Evaluationsbericht vor, der sowohl quantitative als auch qualitative Aspekte berücksichtigt und dabei insbesondere auf folgende Punkte eingeht:

· die Effizienz und Effektivität der Beratungsleistungen im Hinblick auf potenzielle Sanierungen sowie deren Begründungen analysieren,

· den Einfluss auf die Arbeit der Handwerksbetriebe in Bonn und der umliegenden Region untersuchen,

· die tatsächlichen CO₂-Einsparungen durch die durchgeführten Maßnahmen evaluieren,

· die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt darstellen,

· sowie die Effekte auf Mietpreise und die soziale Verträglichkeit bewerten.

Die BEA wird gebeten, konsequent alle verfügbaren Fördermittel auszuschöpfen, um die finanzielle Belastung der Stadt Bonn so gering wie möglich zu halten.

Begründung

en analysieren,

· den Einfluss auf die Arbeit der Handwerksbetriebe in Bonn und der umliegenden Region untersuchen,

· die tatsächlichen CO₂-Einsparungen durch die durchgeführten Maßnahmen evaluieren,

· die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt darstellen,

· sowie die Effekte auf Mietpreise und die soziale Verträglichkeit bewerten.

Die BEA wird gebeten, konsequent alle verfügbaren Fördermittel auszuschöpfen, um die finanzielle Belastung der Stadt Bonn so gering wie möglich zu halten.

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