Originalquelle: ALLRIS-Original
253098 · 2025-05-13 · Antrag · öffentlich
Antragsteller: Herr Acharki, Herr Hackenberg (DiverCity Bonn)
Die Entscheidung des Stadtrats vom 12.12.2024 neue muslimische Grabfelder in Heiderhof, Roleber und Dransdorf einzurichten, stellt einen wichtigen Schritt zur gleichberechtigten Berücksichtigung religiöser Bedürfnisse dar. Diese Entscheidung und die seither von der Verwaltung in die Wege geleiteten und umgesetzten Maßnahmen werden ausdrücklich begrüßt. Damit werden jedoch ausschließlich die Bedarfe in südlichen, westlichen und östlichen Stadtteilen abgedeckt. Der Bonner Norden, in dem viele muslimische Gemeinden ansässig sind, wurde bislang nicht ausreichend berücksichtigt. Gerade im Bonner Norden besteht ein besonderer Bedarf an einer verfügbaren muslimischen Bestattungsfläche. Hier befinden sich zentrale Moscheegemeinden mit großer Reichweite und jahrzehntelanger lokaler Verankerung. Der bereits bestehende muslimische Bereich des Nordfriedhofs hat für viele Familien eine hohe emotionale, religiöse und historische Bedeutung. Es besteht eine steigende Nachfrage an muslimischen Bestattungsplätzen, bedingt durch die zunehmende kulturelle Vielfalt sowie die wachsende kulturelle Bindung und Identifikation mit Bonn.
Die von der Stadtverwaltung geplante vollständige Nutzung der angrenze
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Der Integrationsrat empfiehlt dem Rat der Bundesstadt Bonn folgende Punkte zu beschließen:
Sachverhalt
Mit Ratsbeschluss vom 12.12.2024 wurde die Einrichtung muslimischer Grabfelder auf den Friedhöfen in Heiderhof, Roleber und Dransdorf beschlossen und teilweise bereits umgesetzt. Der Bonner Norden blieb jedoch bisher unberücksichtigt – obwohl dort zahlreiche Moscheegemeinden mit einer tief verwurzelten und langjährigen Tradition angesiedelt sind.
Das bestehende muslimische Grabfeld auf dem Nordfriedhof ist für viele Bonner Familien von großer religiöser, emotionaler und historischer Bedeutung. Gleichzeitig nimmt der Bedarf an muslimischen Bestattungen stetig zu, was sowohl durch demografische Entwicklungen als auch durch die Bestattungszahlen der vergangenen Jahre belegbar ist.
Die Erweiterungsfläche des Nordfriedhofs stellt eine einmalige Chance dar, diesen Bedarf in angemessener Weise zu decken und die Gleichbehandlung religiöser Gruppen im städtischen Friedhofswesen sicherzustellen.
Aus muslimischer Perspektive ist es jedoch essenziell, dass dieser Prozess nicht allein der Verwaltung überlassen bleibt. In den vergangenen Jahren kam es bei ähnlichen Prüfprozessen zu erheblichen Verzögerungen und fachlichen Fehlern. Dies hat das Vertrauen vieler muslimischer Gemeinden in die Ve
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Beschlussvorschlag
Der Integrationsrat empfiehlt dem Rat der Bundesstadt Bonn folgende Punkte zu beschließen:
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Beschlussvorschlag
Mitteilung:
Bezugnehmend auf die Anregung des Integrationsrates vom 3. Juni 2025 (vgl. __DS 253098__ ) teilt die Verwaltung mit, dass die Prüfung der Beschlussempfehlung aktuell erfolgt.
Da in der Beschlussempfehlung vielschichtige Belange thematisiert werden und hierzu die Einbindung verschiedener Fachbereiche innerhalb der Verwaltung erforderlich ist, konnte die Beschlussvorlage nicht rechtzeitig zur Beratung in der Ratssitzung 04.09.2025 eingebracht werden. Die Verwaltung wird nach Abschluss der Prüfung und verwaltungsinterner Abstimmung die Beschlussvorlage in die politische Beratung einbringen.
Sachverhalt
Der Beschlussvorschlag aus dem Votum der Sitzung des __Integrationsrates vom 03.06.2025__ wird, zum Schutz wertvoller Potentialflächen für eine wohnbauliche Entwicklung sowie dringend benötigte Gewerbeflächen, abgelehnt.
Beschlussvorschlag
Der Beschlussvorschlag aus dem Votum der Sitzung des __Integrationsrates vom 03.06.2025__ wird, zum Schutz wertvoller Potentialflächen für eine wohnbauliche Entwicklung sowie dringend benötigte Gewerbeflächen, abgelehnt.
Begründung
Die Anregung des Integrationsrates vom 03.06.2025 lautet wie folgt:
Der Integrationsrat empfiehlt dem Rat der Bundesstadt Bonn folgende Punkte zu beschließen:
_Gekürzt._
Sachverhalt
Die Stadt Bonn stellt grundsätzlich ausreichende Flächen auf den Bonner Friedhöfen für muslimische Bestattungen zur Verfügung. Da es jedoch den ausdrücklichen Wunsch nach einer untergeordneten Fläche speziell auf dem Nordfriedhof für muslimische Bestattungen gibt, wird dem hier Rechnung getragen, in dem ein den Bedarf deckender Teil der Erweiterungsfläche zur Verfügung gestellt wird.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird gebeten 10-15 % der Erweiterungsfläche des Nordfriedhofes für muslimische Bestattungen vorzusehen. Die verbleibende Fläche wird insbesondere für den so wichtigen unersetzbaren geförderten Wohnraum in Bonner Norden zur Verfügung gestellt.
Sachverhalt
Das derzeitige muslimische Grabfeld am Nordfriedhof hat eine Größe von rund 16.500 m² und ist inzwischen voll. Durch die Schaffung von weiteren dezentralen muslimischen Gräberfeldern auf dem Heiderhof, in Dransdorf und in Beuel hat die Stadt bereits neue Bestattungsmöglichkeiten geschaffen. Daher ist der Bedarf der Erweiterung des muslimischen Gräberfeldes auf dem Nordfriedhof geringer als ursprünglich prognostiziert.
Die Antragsteller sehen es als angemessen an, dafür zukünftig eine Fläche von rund 13.500 qm als Erweiterung des muslimischen Gräberfeldes des Nordfriedhofs zur Verfügung zu stellen. Das sind ca. 18 % der insgesamt zur Verfügung stehenden Gesamtfläche von ca. 76.000 qm im Flur 5. Damit kann die restliche Fläche zur Errichtung von dringend benötigtem Wohnraum zur Verfügung gestellt werden.
Beschlussvorschlag
Die Vorlage wird wie folgt ersetzt:
Zur Sicherung einer ausreichenden Fläche für Bestattungen nach islamischem Ritus werden, wie aus der beigefügten Karte ersichtlich, die Flurstücke 45, 46, sowie die Hälfte der Flurstücke 302 und 305 als Erweiterung des muslimischen Gräberfeldes des Nordfriedhofs zur Verfügung gestellt. Die restlichen Flächen der Gemarkungen Flur 5 “Der Paulusacker” und “An der Landstrasse” werden für eine zukünftige wohnbauliche Entwicklung vorgesehen.