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Gewährung eines Zuschusses an den Kinder- und Jugendring Bonn e.V. für die Jahre 2025/2026

253099 · 2025-05-19 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

  1. Die Verwaltung wird beauftragt den bestehenden Fördervertrag mit dem Kinder- und Jugendring Bonn e.V. für die Jahre 2025 und 2026 zu verlängern.
  2. Der Kinder- und Jugendring Bonn e.V. erhält für das Jahr 2025 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 51.543,90 Euro und für das Jahr 2026 in Höhe von bis zu 52.574,78 Euro.

Beschlussvorschlag

  1. Die Verwaltung wird beauftragt den bestehenden Fördervertrag mit dem Kinder- und Jugendring Bonn e.V. für die Jahre 2025 und 2026 zu verlängern.
  2. Der Kinder- und Jugendring Bonn e.V. erhält für das Jahr 2025 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 51.543, 90 Euro und für das Jahr 2026 in Höhe von bis zu 52.574, 78 Euro.

Begründung

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie hat zuletzt in seiner Sitzung am 26. April 2023 beschlossen, den Kinder- und Jugendring Bonn e.V. bis Ende 2024 zu fördern ( __DS 230716__ ). Nun soll die Förderung für weitere zwei Jahre fortgeführt werden. Die Förderung beinhaltet Personal- und Sachkosten für die Wahrnehmung der Aufgaben des Kinder- und Jugendrings.

Der Kinder- und Jugendring Bonn e.V. ist die Interessenvertretung der Bonner Jugendverbände. Als Zusammenschluss vertritt der Kinder- und Jugendring die Interessen der Jugendverbände und Jugendgruppen in Politik und Verwaltung und fungiert als zentrale Anlaufstelle für Jugendverbände und Jugendgruppen zur Unterstützung dieser. Die jugendpolitische Bildungsarbeit stellt eine weitere Aufgabe des Kinder- und Jugendrings dar.

Der Kinder- und Jugendring Bonn e.V. ist nach § 75 SGB VIII anerkannter Träger der Jugendhilfe. Zur Gewährleistung des Kindesschutzes hat der Träger mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie eine Vereinbarung zum Kinderschutz nach § 72a SGB VIII geschlossen und setzt diese eigenverantwortlich um. Aktuell besteht der ehrenamtliche Vorstan

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

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