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Kooperationsprojekt StraßensozialarbeitVerlängerung des Kooperationsvertrages
253102 · 2025-05-21 · Beschlussvorlage · öffentlich
Sachverhalt
- Die Verwaltung wird beauftragt, das Kooperationsprojekt Straßensozialarbeit mit den Kooperationspartnern Der Sommerberg - AWO Betriebsgesellschaft mbH, Stadtgrenzenlos g GmbH und Heimstatt e.V./Jugendmigrationsdienst
fortzusetzen sowie mit den Trägern einen Kooperationsvertrag für die Laufzeit 01.01.2025 bis 31.12.2026 zu schließen.
- Die Träger erhalten für das Jahr 2025 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 540.564,16 Euro und für das Jahr 2026 einen Zuschuss von bis 541.681,08 Euro.
Beschlussvorschlag
- Die Verwaltung wird beauftragt, das Kooperationsprojekt Straßensozialarbeit mit den Kooperationspartnern
- Der Sommerberg - AWO Betriebsgesellschaft mbH,
- Stadtgrenzenlos g GmbH und
- Heimstatt e.V./Jugendmigrationsdienst fortzusetzen sowie mit den Trägern einen Kooperationsvertrag für die Laufzeit 01.01.2025 bis 31.12.2026 zu schließen.
- Die Träger erhalten für das Jahr 2025 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 540.564, 16 Euro und für das Jahr 2026 einen Zuschuss von bis 541.681, 08 Euro.
Begründung
In den 19 Jahren seines Bestehens hat sich das Kooperationsprojekt Straßensozialarbeit als trägerübergreifendes „Bonner Modell aufsuchender Arbeit“ bewährt. Neben dem Amt für Kinder, Jugend und Familie gehören
- Der Sommerberg - AWO Betriebsgesellschaft mbH
- Heimstatt e.V. Bonn/Jugendmigrationsdienst
- Evangelische Jugendhilfe Godesheim g GmbH zum Trägerverbund. Die Trägerschaft der Evangelischen Jugendhilfe Godesheim g GmbH ist zum 1.1.2025 auf die stadtgrenzenlos g GmbH übertragen worden. Die stadtgrenzenlos g GmbH, die ebenfalls wie die Evangelische Jugendhilfe Godesheim Partner der Evangelischen Axenfeld Gesellschaft g GmbH ist, hat zum Jahreswechsel verschiedene Geschäftsbereiche der Evangelischen Jugendhilfe Godesheim übernommen. Dies bedeutet auch, dass die bekannte und erfahrene Fachkraft auch weiterhin im Kooperationsprojekt tätig ist. Seitens der Geschäftsführung handeln ebenfalls weiterhin dieselben Personen.
Das Kooperationsprojekt Straßensozialarbeit spricht gefährdete Jugendliche und junge Erwachsene im gesamten Stadtgebiet an. Es handelt sich um ein Angebot der Jugendsozialarbeit nach § 13 Abs. 1 SGB VIII. Straßensozialarbeit geht auf gefährdete junge Menschen zu,
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
Beratungsfolge
- 2025-06-05 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie · ungeändert beschlossen
Dokumente