Originalquelle: ALLRIS-Original
Gewährung eines Zuschusses zur Maßnahme "Job Coach" in der stadtgrenzenlos gGmbH in den Jahren 2025 und 2026
253107 · 2025-05-21 · Beschlussvorlage · öffentlich
Sachverhalt
- Die stadtgrenzenlos g GmbH erhält zur Durchführung des Angebotes „Job Coach“ eine Förderung in Höhe von bis zu 598.263,98 Euro für das Jahr 2025 und bis zu 616.211,90 Euro für das Jahr 2026.
- Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Träger einen Fördervertrag für die Jahre 2025 und 2026 abzuschließen. Die Finanzierung des Projektes „Job Coach“ durch die Bundesstadt Bonn verlängert sich – unter den vereinbarten Bedingungen - bis zum 31.08.2027 für den Fall, dass eine Beendigung der Maßnahme zum Ende der Förderlaufzeit (31.12.2026) erfolgen soll, um den Teilnehmer*innen dennoch bis zum Schuljahresende die Angebotsfortführung gewährleisten zu können.
Beschlussvorschlag
- Die stadtgrenzenlos g GmbH erhält zur Durchführung des Angebotes „Job Coach“ eine Förderung in Höhe von bis zu 598.263, 98 Euro für das Jahr 2025 und bis zu 616.211, 90 Euro für das Jahr 2026.
- Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Träger einen Fördervertrag für die Jahre 2025 und 2026 abzuschließen. Die Finanzierung des Projektes „Job Coach“ durch die Bundesstadt Bonn verlängert sich – unter den vereinbarten Bedingungen - bis zum 31.08.2027 für den Fall, dass eine Beendigung der Maßnahme zum Ende der Förderlaufzeit (31.12.2026) erfolgen soll, um den Teilnehmer*innen dennoch bis zum Schuljahresende die Angebotsfortführung gewährleisten zu können.
Begründung
- Sachstand Im Jahr 2011 wurde das Job Coach-Programm der Evangelischen Jugendhilfe Godesheim g GmbH entsprechend dem Ratsbeschluss vom 01.03.2011 (vgl. __DS 1110387__ ) vertraglich in das regionale Übergangsnetzwerk und dessen Programm „Förderung der Ausbildungsreife“ eingebunden. Das Programm „Förderung der Ausbildungsreife“ richtet sich an Schüler*innen mit individuellem Förderbedarf. Durch eine intensive Zusammenarbeit von Lehrkräften, Berufsberatern und sozialpädagogischen Fachkräften sollen im Rahmen so genannten „Entwicklungskonferenzen“ und durch den Einsatz von „Entwicklungsplänen“ geeignete Hilfen für diejenigen Schüler*innen bereitgestellt werden, bei denen nach einer gemeinsamen Einschätzung große Schwierigkeiten beim Übergang in den Beruf absehbar sind. Ziel ist es, Jugendliche, die ohne eine besondere Förderung die Ausbildungsreife am Ende der Sekundarstufe I voraussichtlich nicht erreichen, bereits ab Klasse 8 individuell und kontinuierlich zu unterstützen. Zum 1.1.2025 hat die Evangelische Jugendhilfe Godesheim g GmbH die Trägerschaft für das Angebot Job Coach auf die stadtgrenzenlos g GmbH übert
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
Beratungsfolge
- 2025-06-12 · Schulausschuss · ungeändert beschlossen
- 2025-07-10 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie · ungeändert beschlossen
Dokumente