Originalquelle: ALLRIS-Original
253108 · 2025-05-14 · Antrag · öffentlich
Antragsteller: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Dr. Beate Bänsch-Baltruschat Cornelia Jamm SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Nico Janicke Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Jules Schenkel Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Dominik Maxein
Der Gebäudesektor ist mit einer der größten Verursacher von CO₂-Emissionen in Deutschland. Demzufolge liegen auch die Hebel zur Reduktion verbauter CO2-Emissionen unter anderem in der Bauweise, den verwendeten Bauteilen und der Nutzungsdauer der verbauten Baustoffe. Im Hinblick auf den Materialeinsatz geht es darum, auf bereits verfügbare Ressourcen zurückzugreifen, eingesetzte Materialien wiederzuverwenden und damit deren Herstellung und Verbrauch zu reduzieren. Um Materialien aus dem Abriss von Gebäuden wiederverwenden zu können, leistet ein Gebäuderessourcenpass einen wichtigen Beitrag zur Transparenz über die verbauten Ressourcen, die Treibhausgasemissionen von Gebäuden sowie deren Kreislauffähigkeit. Gemäß §1.9 der Förderrichtlinie des Landes NRW 2025 können sich Bauträger von gefördertem Wohnraum für die Teilnahme an Pilotprojekten bewerben, die als Grundlage für die Konzeption eines solchen Gebäuderessourcenpasses dienen sollen.
SMBl Inhalt : Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2025 (FRL öff Wohnen NRW 2025) | RECHT.NRW.DE
Die Verwaltung wird gebeten, durch die zuständigen Ämter auf Pilotprojekte zur Etablierung eines Gebäuderessourcenpasses aufmerksam zu machen und Bauträger von gefördertem Wohnraum für deren Teilnahme zu werben.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung befürwortet grundsätzlich die Bewerbung von Pilotprojekten zur Etablierung eines Gebäuderessourcenpasses.
Gemäß Rücksprache mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalens (MHKBD NRW) werden pro Jahr 2024 und 2025 jeweils bis zu zehn Projekte als Pilotprojekt in den Rahmen der Sonderförderung aufgenommen. Pro Kommune soll idealerweise nicht mehr als ein Pilotprojekt im Rahmen dieser Sonderförderung gefördert werden. Im Rahmen der Sonderförderung werden mindestens die Mehrkosten für die Gebäuderessourcenpasserstellung seitens der Projektträgerschaft als Fördergegenstand angesehen, andere gesonderte Fördermöglichkeiten werden projektspezifisch im Gespräch mit dem MHKBD NRW ausgelotet.
Bei Annahme des Antrags schlägt die Verwaltung folgendes Vorgehen vor:
Die Verwaltung geht gezielt auf Wohnungsbauprojekte zu, von denen
a) bereits ein Antrag auf Wohnbauförderung eingegangen ist, welche sich
b) voraussichtlich in den geeigneten Verfahrensschritten befinden, deren Realisierung absehbar ist (Finanzierungszusage seitens der NRW-Bank) und deren Projektträgerschaften
c) optimalerweise bereits über Erfahrungen mit der F
_Gekürzt._