Originalquelle: ALLRIS-Original
253114 · 2025-05-21 · Beschlussvorlage · öffentlich
Das Angebot richtet sich an Menschen mit (drohender) Behinderung im Übergang Schule-Beruf als Angebot der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII.
Es wurde bis 2023 durch das Amt für Soziales und Wohnen gefördert. Die Zielgruppe des Angebotes sind junge Menschen mit einer geistigen, Lern- oder/und Körperbehinderung oder junge Menschen, die von einer solchen Behinderung bedroht sind.
Zum 01.01.2020 wurden im Rahmen der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) die Leistungen der Eingliederungshilfe aus dem SGB XII herausgelöst und als Leistungen zur Teilhabe für Menschen mit Behinderung in das SGB IX überführt. In diesem Zuge wurden die Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben, die durch den Träger der Eingliederungshilfe finanziert werden können, begrenzt auf die Leistungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen, entsprechende Leistungen bei anderen Leistungsanbietern und Leistungen bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern im Rahmen des Budgets für Arbeit (§ 111 SGB IX).
Für das Angebot „Beraten & Begleiten“ bestand daher keine adäquate Finanzierungsmöglichkeit durch die Sozialverwaltung mehr.
Im Detail handelt es sich bei dem Angebot um die Erstbera
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