Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2022814) # Sicherstellung und Ausbau des Netzwerkes Kinderschutz Bonn sowie Etablierung einer Fachberatung bei Verdachtsfällen auf Kindeswohlgefährdung in den Jahren 2025 und 2026 253123 · 2025-05-21 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt Die Verwaltung wird beauftragt, das Bonner Netzwerk Kinderschutz (NWKS) in den Jahren 2025 und 2026 aufrecht zu erhalten und weiter zu fördern. Zur Koordination und Umsetzung des Netzwerkes gem. § 9 LKG NRW und Einrichtung der Fachberatung bei Verdachtsfällen auf Kindeswohlgefährdung gem. § 8b SGB VIII erhält der Kinderschutzbund Bonn e.V. eine finanzielle Förderung in Höhe von - max. 194.500,00 € im Jahr 2025 und - max. 292.500,00 € im Jahr 2026. Die hierfür erforderlichen Mittel sind in den Haushaltsanmeldungen 2025/2026 ff. enthalten und ergänzend über die Mittel des Landes zur Umsetzung der Aufgaben nach dem LKG NRW gedeckt. ## Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, das Bonner Netzwerk Kinderschutz (NWKS) in den Jahren 2025 und 2026 aufrecht zu erhalten und weiter zu fördern. Zur Koordination und Umsetzung des Netzwerkes gem. § 9 LKG NRW und Einrichtung der Fachberatung bei Verdachtsfällen auf Kindeswohlgefährdung gem. § 8b SGB VIII erhält der Kinderschutzbund Bonn e.V. eine finanzielle Förderung in Höhe von - max. 194.500, 00 € im Jahr 2025 und - max. 292.500, 00 € im Jahr 2026. Die hierfür erforderlichen Mittel sind in den Haushaltsanmeldungen 2025/2026 ff. enthalten und ergänzend über die Mittel des Landes zur Umsetzung der Aufgaben nach dem LKG NRW gedeckt. ## Begründung 1. Ausgangslage 1. Netzwerk Kinderschutz (NWKS) Im Bundeskinderschutzgesetz von 2012 forderte der Gesetzgeber gem. § 3 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) zur Schaffung verbindlicher Netzwerkstrukturen auf, ohne das genauere Aufgabenprofil zu definieren. Seit Mai 2018 konnte hierauf basierend in Kooperation mit dem Kinderschutzbund Bonn e.V. (KSB) das NWKS Bonn entwickelt und umgesetzt werden, welches zunächst eine Vernetzung der in Bonn ansässigen „insoweit erfahrenen Fachkräfte“ (Inso Fa) bzw. Kinderschutzfachkräfte (KSF) zur vorrangigen Aufgabe hatte. Mit Inkrafttreten des Landeskinderschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (LKG NRW) im Mai 2022 wurde seitens des Landesgesetzgebers die Verpflichtung zum Aufbau und Betrieb der NWKS konkretisiert und rechtlich verbindlich festgelegt. Für die Jugendämter wurde die Einrichtung einer Koordinierungsstelle verpflichtend. Diese fachlich-konzeptionelle Begleitung von Seiten des Amtes für Kinder, Jugend und Familie erfolgt seit 01.11.2023 durch die Koordinierungsstelle „Koordination & Qualitätsentwicklung Kinderschutz“ (51-31_QE). Darüber hinaus hat der Landesgesetzgeber im § 9 LKG NRW gleichzeitig den im Rahmen _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2025-06-05 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie · ungeändert beschlossen ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=2972971&OTYP=41))