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Änderung der Geschäftsordnung des Rates – Einführung von § 24a: Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung

253125 · 2025-05-20 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Der Rat der Stadt Bonn beschließt folgende Änderung seiner Geschäftsordnung:

In die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bonn wird nach § 24 folgender Paragraph (§ 24a) eingefügt:

§ 24a Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung

(1) Anregungen des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung an den Rat sind zunächst zur Beratung den zuständigen Fachausschüssen zuzuleiten.

(2) Bei der Beratung von Anregungen des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung

in den Ausschüssen des Rates oder den Bezirksvertretungen ist den Vertreter*innen des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung auf Wunsch Gelegenheit zu geben, den Antrag inhaltlich zu erläutern und Stellung zu nehmen.

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Bonn beschließt folgende Änderung seiner Geschäftsordnung:

In die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bonn wird nach § 24 folgender Paragraph (§ 24a) eingefügt:

§ 24a Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung

(1) Anregungen des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung an den Rat sind zunächst zur Beratung den zuständigen Fachausschüssen zuzuleiten.

(2) Bei der Beratung von Anregungen des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung in den Ausschüssen des Rates oder den Bezirksvertretungen ist den Vertreter*innen des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung auf Wunsch Gelegenheit zu geben, den Antrag inhaltlich zu erläutern und Stellung zu nehmen.

Begründung

Mit der Aufnahme des § 24a in die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bonn wird der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an kommunalpolitischen Entscheidungsprozessen eine verbindliche Struktur gegeben und ihre Bedeutung weiter gestärkt. Die Regelung sichert dem Beirat für Kinder- und Jugendbeteiligung die Möglichkeit, Anregungen direkt in die städtischen Gremien einzubringen, und stärkt damit nachhaltig die Mitwirkungsrechte junger Menschen in Bonn.

Die Stabsstelle Bürgerbeteiligung wurde beauftragt, ein halbes Jahr nach Einführung des Beirats eine erste Evaluation zur Wirksamkeit und Arbeitsweise des Gremiums durchzuführen __(DS 231662)__ . Ziel dieser Auswertung war es, Erkenntnisse darüber zu gewinnen, welche Elemente der bisherigen Arbeit und Formate sich bewährt haben und in welchen Bereichen gegebenenfalls Anpassungs- oder Weiterentwicklungsbedarf besteht. Zudem wurde analysiert, wie die Mitglieder des Beirats selbst die Wirksamkeit ihrer Arbeit einschätzen und inwiefern die pädagogische Begleitung zur Unterstützung beigetragen hat. Alle Ergebnisse der Evaluation sind dem Antrag beigefügt.

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Dokumente