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Beschluss zur Einleitung des Planverfahrens sowie zur Veröffentlichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6522-3, „ehem. Post-Areal Kaiser-Karl-Ring“, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Nordstadt

253146 · 2025-06-24 · Beschlussvorlage · öffentlich

Beschlussvorschlag

  1. Dem Antrag auf Einleitung des Planverfahrens vom 19.06.2020 zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6522-3 für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Nordstadt, Bereich Kaiser-Karl-Ring 59 – 63 und Dorotheenstraße 103 wird gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) entsprochen.
  1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6522-3 ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich seiner Begründung im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen.

Begründung

Plangebiet:

Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans liegt im Stadtbezirk Bonn, im Ortsteil Nordstadt angrenzend an den Kaiser-Karl-Ring, die Vorgebirgsstraße sowie die Dorotheenstraße mit den Adressen Kaiser-Karl-Ring 59 bis 63 sowie Dorotheenstraße 103.

Der Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans umfasst in der Gemarkung Bonn, Flur 69 das Flurstück 259 mit den Adressen Kaiser-Karl-Ring 59 bis 61 sowie Dorotheenstraße 103 mit einer Fläche von rd. 6.900 m².

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst zusätzlich in der Gemarkung Bonn, Flur 69 das Flurstück Nr. 260 mit der Adresse Kaiser-Karl-Ring 63 mit einer Fläche von rd. 320 m².

Ergänzend werden aus planungsrechtlichen Gründen Teilbereiche der öffentlichen Verkehrsflächen Kaiser-Karl-Ring (Flur 42, Flurstück Nr. 2210 tlw., Flur 69, Flurstück Nr. 263 tlw.), Dorotheenstraße (Flur 69, Flurstück Nr. 235 tlw.) und Vorgebirgsstraße (Flur 69, Flurstück Nr. 262 tlw.) in das Gebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit einbezogen.

Das Plangebiet ist gegenwärtig mit einer drei- bis viergeschossigen Blockrandbebauung, teils mit erhöhten Erdgeschossen, sowie mit niedrig geschossiger Bebau

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahmen und Auswertung der Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2022851

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

253146-01 ST Beschluss zur Einleitung des Planverfahrens sowie zur Veröffentlichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6522-3, „ehem. Post-Areal Kaiser-Karl-Ring“, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Nordstadt

Sachverhalt

Zu DS-Nr. __253146__ gibt die Verwaltung folgende Information:

Im Hinblick auf den im letzten Jahrzehnt bestehenden Mangel an vorschulischen Kinderbetreuungsplätzen und um dem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gerecht zu werden, sahen und sehen derzeit zahlreiche Bauprojekte jeweils auch die Realisierung einer Kindertagesstätte vor. Zur planungsrechtlichen Sicherung treffen die für die Projekte erstellten Bebauungspläne entsprechende Festsetzungen. So auch der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6522-3. Hier soll im Kreuzungsbereich Kaiser-Karl-Ring / Dorotheenstraße eine dreigruppige Kindertagesstätte errichtet werden.

Belastbare Bedarfsaussagen für neue Kindertagesstätten zu treffen, die erst in ein paar Jahren den Betrieb aufnehmen werden, ist im Rahmen von Bebauungsplanverfahren zunehmend erschwert. Gründe hierfür sind u.a. sinkende Kinderzahlen, Veränderungen bei bestehenden Kindertagesstätten, fehlende kleinräumige Bevölkerungsprognosen und lange Zeiträume bis zur Realisierung neuer Kindertagesstätten.

Ziel ist nach wie vor die flächendeckende Versorgung wohnortn

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

Zu DS-Nr. __253146__ gibt die Verwaltung folgende Information:

Im Hinblick auf den im letzten Jahrzehnt bestehenden Mangel an vorschulischen Kinderbetreuungsplätzen und um dem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gerecht zu werden, sahen und sehen derzeit zahlreiche Bauprojekte jeweils auch die Realisierung einer Kindertagesstätte vor. Zur planungsrechtlichen Sicherung treffen die für die Projekte erstellten Bebauungspläne entsprechende Festsetzungen. So auch der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6522-3. Hier soll im Kreuzungsbereich Kaiser-Karl-Ring / Dorotheenstraße eine dreigruppige Kindertagesstätte errichtet werden.

Belastbare Bedarfsaussagen für neue Kindertagesstätten zu treffen, die erst in ein paar Jahren den Betrieb aufnehmen werden, ist im Rahmen von Bebauungsplanverfahren zunehmend erschwert. Gründe hierfür sind u.a. sinkende Kinderzahlen, Veränderungen bei bestehenden Kindertagesstätten, fehlende kleinräumige Bevölkerungsprognosen und lange Zeiträume bis zur Realisierung neuer Kindertagesstätten.

Ziel ist nach wie vor die flächendeckende Versorgung wohnortn

_Gekürzt._

253146-02 AA SPD-Änderungsantrag: Beschluss zur Einleitung des Planverfahrens sowie zur Veröffentlichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6522-3, „ehem. Post-Areal Kaiser-Karl-Ring“, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil NordstadtAntrag zur Vorlage 253146

Sachverhalt

Wie in Punkt 2.2.1 festgelegt, wird der geplante Flächenanteil und Standort der Kita beibehalten. Abweichungen sind gemäß § 6a Abs. 2 zulässig, wenn der Betrieb einer Kita langfristig nicht mehr erforderlich sein sollte. In diesem Fall kann die Fläche für andere Bedarfe des Gemeinwohls umgewidmet werden. Ob die Prognose sinkender Kinderzahlen tatsächlich eintritt, ist derzeit nicht absehbar. Bereits in der Vergangenheit wurde in Bonn von sinkenden Kinderzahlen ausgegangen – eine Annahme, die sich aufgrund der Zuzugssituation nicht bestätigt hat.

Beschlussvorschlag

Der Stellungnahme der Verwaltung, auf die geplante Kindertagesstätte zu verzichten, wird nicht gefolgt. Die für die Kindertagesstätte vorgesehene Fläche wird im vorhabenbezogenen Bebauungsplan als Fläche für den Allgemeinbedarf/Kita festgeschrieben. Die Kita ist so zu planen und umzusetzen, dass durch entsprechende Umbaumaßnahmen zukünftig auch andere Nutzungen möglich sind. Statt einer Kita kommt z. B. die Nutzung als Begegnungsstätte o. Ä. in Betracht.

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