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253147 · 2025-06-03 · Beschlussvorlage · öffentlich
Der Rat beschließt, dem Vorschlag der Verwaltung folgend, Standort 1 als Fläche für das Containerprovisorium für
Bundespolizei und Bahnhofsmission am Bonner Hbf.
Der Rat beschließt, dem Vorschlag der Verwaltung folgend, Standort 1 als Fläche für das Containerprovisorium für Bundespolizei und Bahnhofsmission am Bonner Hbf.
Die DB ist mit dem Vorhaben an die Stadt Bonn herangetreten, im Jahr 2027/28 das Gebäude von Bundespolizei und Bahnhofsmission am Bonner Hauptbahnhof abzureißen und einen Ersatzneubau zu errichten. Für den Abriss soll die Sperrpause der Generalsanierung des linksrheinischen Hochleistungskorridors in der ersten Jahreshälfte 2028 genutzt werden.
Für die Übergangszeit (ca. 3, 5 Jahre mit Auf- und Abbau) wird ein Containerprovisorium mit möglichst unmittelbarem Gleiszugang benötigt, das nach Planung der DB auf einer ZOB-seitigen Fläche untergebracht werden soll. Aufgrund der Flächenknappheit, diverser städtischer Baumaßnahmen, Zwangspunkten sowie Anforderungen seitens der Bundespolizei kommen nur wenige Flächen infrage, die alle diverse Schwierigkeiten mit sich bringen.
Die Entscheidung für einen Standort noch vor der Sommerpause ist dringend erforderlich, damit die DB ihre Planungen konkretisieren und im Fall des einen Standorts ein Genehmigungsverfahren beim Eisenbahnbundesamt (EBA) einleiten kann. Deswegen ist der Beratungslauf der Beschlussvorlage so gewählt, dass der Rat am 03.07.2025 entscheiden muss, vorbehaltlich der Empfehlungen der Fachausschüsse (Ausschuss für Wohnen, Plan
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Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, der DB infraGO die Anmietung von Flächen im unmittelbaren Umfeld des Hauptbahnhofs (bspw. Urban Soul, Cassiusbastei, Maximiliancenter) als Alternative zu einem Containerstandort nahe zu bringen und ihre Unterstützung der DB dabei anzubieten.
Sollte dies nach Meinung der DB InfraGO zu keinem annehmbaren Ergebnis führen, beschließt der Rat Standort 3 als primäre Fläche für das Containerprovisorium. Wenn eine weitere Prüfung ergibt, dass ein Aufteilen der Container von Bundespolizei und Bahnhofsmission möglich ist um Baumfällungen zu verhindern, kann eine der Institutionen am Standort 1 oder 2 untergebracht werden. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob legale sogenannte Kiss-and Ride-Flächen sowie die Haltemöglichkeit für mobilitätseingeschränkte Personen an anderer Stelle unmittelbar am Hauptbahnhof, z. B. im Bereich der Quantiusstraße, geschaffen oder optimiert werden können. Die Anzahl der Sitzmöglichkeiten an der Straßenbahnhaltestelle Hauptbahnhof in Fahrtrichtung Dottendorf soll gegenüber dem heutigen Status Quo bsplsw. durch Aufstellung einer weiteren Sitzbank nicht verringert werden.
Beschlussvorschlag
Mitteilung:
Der Rat der Stadt Bonn hat am 03.07.2025 zur provisorischen Unterbringung von Bundespolizei und Bahnhofsmission am Bonner Hbf während Abriss und Neubau des Gebäudes u.a. folgende Aufträge beschlossen: "Die Verwaltung wird beauftragt, der DB infraGO die Anmietung von Flächen im unmittelbaren Umfeld des Hauptbahnhofs (bspw. Urban Soul, Cassiusbastei, Maximiliancenter) als Alternative zu einem Containerstandort nahe zu bringen und ihre Unterstützung der DB dabei anzubieten. [...] Wenn eine weitere Prüfung ergibt, dass ein Aufteilen der Container von Bundespolizei und Bahnhofsmission möglich ist um Baumfällungen zu verhindern, kann eine der Institutionen am Standort 1 oder 2 untergebracht werden."
Die DB InfraGO AG teilt zu diesem Prüfauftrag des Rates mit Datum vom 29.07.2025 Folgendes mit:
"Wir haben den Prüfauftrag aus der Sitzung des Rates vom 03.07.2025 zum Thema „Containerprovisorium am Bonner Hbf während Abriss und Neubau des Gebäudes von Bundespolizei und Bahnhofsmission“ eingehend untersucht und können Ihnen Folgendes mitteilen: zu A. Anmietung der erforderlichen Flächen in den benachbarten Quartieren (Urban Soul, Maximiliancenter und Cassiusbastei):
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Mitteilung:
Die Deutsche Bahn informiert nach intensiven Prüfungen darüber, dass der ursprünglich beschlossene Standort 3 (vgl. __DS-Nr. 253147__ ) nicht realisierbar ist und Standort 1 für das benötigte Containerprovisorium für Bundespolizei und Bahnhofsmission weiterverfolgt wird:
"Hintergründe, warum das Provisorium am bevorzugten und politisch kommunizierten Standort nicht realisierbar ist:
_Gekürzt._