Originalquelle: ALLRIS-Original

N-Vorlage zum Bürgerantrag: Umweltmedizinisches Gutachten zu den negativen Folgen der nebeneinanderliegenden Großprojekte "Ausbau der A565" und "Universitäts-Campus-Endenich" auf die Gesundheit der Bevölkerung in den Stadtteilen Endenich, Weststadt, Nordstadt u. a.

253158 · 2025-08-12 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Die Verwaltung wird beauftragt,

  1. den Bürgerantrag mit der Bitte um Beachtung im weiteren Planfeststellungsverfahren für den 6-streifigen Ausbau der A 565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord sowie mit der Bitte um Fertigung eines Antwortschreibens an die Antragsteller an die Bezirksregierung Köln zu übersenden, und
  1. den Bürgerantrag als „vorgezogene“ Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Verfahren der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6421-1 Universitätscampus Endenich zu werten sowie die in der Stellungnahme angesprochenen Umweltbelange im Rahmen dieses Aufstellungsverfahrens zu prüfen und bei Erfordernis gutachterlich untersuchen zu lassen.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt,

  1. den Bürgerantrag mit der Bitte um Beachtung im weiteren Planfeststellungsverfahren für den 6-streifigen Ausbau der A 565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord sowie mit der Bitte um Fertigung eines Antwortschreibens an die Antragsteller an die Bezirksregierung Köln zu übersenden, und
  1. den Bürgerantrag als „vorgezogene“ Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Verfahren der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6421-1 Universitätscampus Endenich zu werten sowie die in der Stellungnahme angesprochenen Umweltbelange im Rahmen dieses Aufstellungsverfahrens zu prüfen und bei Erfordernis gutachterlich untersuchen zu lassen.

Begründung

Der Ausschuss für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger hat in seiner Sitzung am 15.05.2025 den Bürgerantrag behandelt und angenommen. Daher wird die Thematik dem Rat der Stadt Bonn mit dieser N-Vorlage zur Entscheidung vorgelegt.

__Der ursprüngliche Bürgerantrag DS-Nr.: __ __242261__ __lautete: __

"Ich beantrage ein umweltmedizinisches Gutachten zu den Auswirkungen zweier Großbaumaßnahmen auf die Gesundheit der Menschen in Bonn, denn die nachfolgend genannten Baumaßnahmen führen mit großer Wahrscheinlichkeit zu körperlichen und psychischen Schädigungen der Bürger durch Zunahme von Feinstaub, Lärm und Hitze bis hin zu mehr vorzeitigen Todesfällen.

Diese Baumaßnamen sind:

a) Die geplante Erweiterung der A 565 von 4 auf 8 Streifen gemäß den Planungen im Rahmen der "Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A 565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord"

b) Die der Stadt vorliegenden Planungen gemäß Bebauungsplan Nr. 6421-1 „Universitäts Campus Endenich“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich" (https://www.bonn.sitzungonline.de/public/to020?TOLFDNR=2067141)

Beide Baup

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

253158-01 AA Volt-Änderungsantrag zu N-Vorlage zum Bürgerantrag: Umweltmedizinisches Gutachten zu den negativen Folgen der nebeneinanderliegenden Großprojekte "Ausbau der A565" und "Universitäts-Campus-Endenich" auf die Gesundheit der Bevölkerung in den Stadtteilen Endenich, Weststadt, Nordstadt u. a.Antrag zur Vorlage 253158

Sachverhalt

" Beide Bauprojekte liegen unmittelbar nebeneinander und müssen als ein zusammenhängendes Großbauprojekt mitten zwischen mehreren schon heute übermäßig verdichteten Stadtteilen berücksichtigt werden. Diese Betrachtung fehlt sowohl in den Plänen der Autobahn GmbH als auch in den Bebauungsplänen „Universitäts-Campus Endenich“. Nur der jetzige Status der Bebauung wird berücksichtigt, nicht der zukünftige."

Die Antragsteller*innen bringen diesen Ersetzungsantrag ein, da

  1. die Maßgabe aus dem Rat vom 15.12.2025 scheinbar nicht erfüllt wurde und
  1. die Stadt für die Gesundheit ihrer Bürger*innen, auch im Kontext von Bauvorhaben, verantwortlich ist (Vgl. insb. § 2 (2) Ziff. 3 ÖGDG NRW).

Beschlussvorschlag

Die Beschlussvorlage 253158 wird mit dem Wortlaut des ursprünglichen Bürgerantrags wie folgt ersetzt:

" Ich beantrage ein umweltmedizinisches Gutachten zu den Auswirkungen zweier Großbaumaßnahmen auf die Gesundheit der Menschen in Bonn, denn die nachfolgend genannten Baumaßnahmen führen mit großer Wahrscheinlichkeit zu körperlichen und psychischen Schädigungen der Bürger durch Zunahme von Feinstaub, Lärm und Hitze bis hin zu mehr vorzeitigen Todesfällen.

Diese Baumaßnamen sind:

a) Die geplante Erweiterung der A 565 von 4 auf 8 Streifen gemäß den Planungen im Rahmen der "Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A 565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord"

b) Die der Stadt vorliegenden Planungen gemäß Bebauungsplan Nr. 6421-1 „Universitäts Campus Endenich“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich" (https://www.bonn.sitzungonline.de/public/to020?TOLFDNR=2067141)"

253158-02 ST N-Vorlage zum Bürgerantrag: Umweltmedizinisches Gutachten zu den negativen Folgen der nebeneinanderliegenden Großprojekte "Ausbau der A565" und "Universitäts-Campus-Endenich" auf die Gesundheit der Bevölkerung in den Stadtteilen Endenich, Weststadt, Nordstadt u. a.

Begründung

und des Umweltberichtes wurden bereits mehrere Fachgutachten beauftragt bzw. sollen noch zeitnah beauftragt werden.

Allen Gutachten ist gemein, dass sie verschiedene Umweltbelange prüfen und bewerten. Die Ergebnisse der Gutachten finden nachfolgend gemäß § 2a BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 7 BauGB und

Stellungnahme der Verwaltung

Im Nachgang der Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am 15.05.2025 wurde der Bürgerantrag mit Schreiben vom 23.06.2025 an die Bezirksregierung Köln übermittelt. Dabei wurde die Bezirksregierung Köln gebeten, das Schreiben als Einwendung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens „6-streifiger Ausbau der A 565 zwischen den Anschlussstellen Bonn -Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord in Bonn von Bau -km 10+ 108 – km 11 + 900 einschließlich Brückenneubauten und Stütz- und Lärmschutzwänden sowie Entwässerungseinrichtungen “ zu werten und dem Antragsteller ein entsprechendes Antwortschreiben zuzusenden. Eine Rückmeldung an die Stadt Bonn erfolgte bislang nicht.

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum 6-streifigen Ausbau der A 565 ist die Stadt Bonn lediglich ein Träger öffentlicher Belange. Die Entscheidung, ob im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ein umweltmedizinisches Gutachten erstellt werden soll, trifft die Autobahn GmbH und die Bezirksregierung Köln als Genehmigungsbehörde.

Zwischenzeitlich wurde das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6421-1 zusammen mit der Universität Bonn, dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) und e

_Gekürzt._

253158-03 AA Volt-Änderungsantrag zur N-Vorlage zum Bürgerantrag: Umweltmedizinisches Gutachten zu den negativen Folgen der nebeneinanderliegenden Großprojekte "Ausbau der A565" und "Universitäts-Campus-Endenich" auf die Gesundheit der Bevölkerung in den Stadtteilen Endenich, Weststadt, Nordstadt u. a.Antrag zur Vorlage 253158

Sachverhalt

Der Bürgerantrag wirft eine zentrale Frage auf: Wer untersucht die gesundheitlichen Folgen, wenn zwei große Bauprojekte unmittelbar nebeneinander auf bereits dicht bewohnte Stadtteile treffen? Der Ausbau der A 565 und der Campus Endenich dürfen nicht nur getrennt betrachtet werden. Für die Menschen in Endenich, Weststadt, Nordstadt und angrenzenden Quartieren können sich Belastungen durch Verkehr und Baustellenverkehr, Luftschadstoffe, Lärm, Hitze und zusätzliche Versiegelung überlagern. Die Verwaltung verweist beim Ausbau der A 565 zutreffend auf Autobahn GmbH und Bezirksregierung Köln sowie beim Campus auf Fachgutachten und Umweltbericht. Offen bleibt jedoch, ob die kumulativen Auswirkungen beider Vorhaben auf die menschliche Gesundheit verbindlich untersucht werden. Die Stadt Bonn soll deshalb gegenüber den zuständigen Vorhabenträgern und Genehmigungsbehörden auf eine gemeinsame Gesundheits- und Umweltfolgenbetrachtung hinwirken. Dies soll weder zu einer pauschalen Verzögerung führen noch durch die Stadt finanziert werden. Notwendige Untersuchungen und Schutzmaßnahmen sind nach dem Verursacherprinzip von den jeweiligen Vorhabenträgern zu veranlassen und zu finanzieren. Im Be

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt,

  1. gegenüber der Bezirksregierung Köln und der Autobahn GmbH im laufenden Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der A 565 auf eine nachvollziehbare Betrachtung der kumulativen Auswirkungen des Autobahnausbaus und des geplanten Universitätscampus Endenich auf die menschliche Gesundheit hinzuwirken;
  2. im Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 6421-1 sicherzustellen, dass die Wechselwirkungen insbesondere von Luftschadstoffen, Lärm, Hitze, Flächenversiegelung und Baustellenverkehren auf das Schutzgut Mensch untersucht und im Umweltbericht transparent dargestellt werden;
  3. das Gesundheitsamt in diese Betrachtung einzubeziehen und seine fachliche Stellungnahme öffentlich zugänglich zu machen;
  4. darauf hinzuwirken, dass notwendige zusätzliche Untersuchungen und gegebenenfalls Schutzmaßnahmen von den jeweiligen Vorhabenträgerinnen und Vorhabenträgern finanziert werden;
  5. dem Rat und dem Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda vor der Offenlage des Bebauungsplans über den Stand der Untersuchungen und die Stellungnahmen der zuständigen Stellen zu berichten.

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