Originalquelle: ALLRIS-Original
253158 · 2025-08-12 · Beschlussvorlage · öffentlich
Die Verwaltung wird beauftragt,
Die Verwaltung wird beauftragt,
Der Ausschuss für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger hat in seiner Sitzung am 15.05.2025 den Bürgerantrag behandelt und angenommen. Daher wird die Thematik dem Rat der Stadt Bonn mit dieser N-Vorlage zur Entscheidung vorgelegt.
__Der ursprüngliche Bürgerantrag DS-Nr.: __ __242261__ __lautete: __
"Ich beantrage ein umweltmedizinisches Gutachten zu den Auswirkungen zweier Großbaumaßnahmen auf die Gesundheit der Menschen in Bonn, denn die nachfolgend genannten Baumaßnahmen führen mit großer Wahrscheinlichkeit zu körperlichen und psychischen Schädigungen der Bürger durch Zunahme von Feinstaub, Lärm und Hitze bis hin zu mehr vorzeitigen Todesfällen.
Diese Baumaßnamen sind:
a) Die geplante Erweiterung der A 565 von 4 auf 8 Streifen gemäß den Planungen im Rahmen der "Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A 565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord"
b) Die der Stadt vorliegenden Planungen gemäß Bebauungsplan Nr. 6421-1 „Universitäts Campus Endenich“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich" (https://www.bonn.sitzungonline.de/public/to020?TOLFDNR=2067141)
Beide Baup
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
Sachverhalt
" Beide Bauprojekte liegen unmittelbar nebeneinander und müssen als ein zusammenhängendes Großbauprojekt mitten zwischen mehreren schon heute übermäßig verdichteten Stadtteilen berücksichtigt werden. Diese Betrachtung fehlt sowohl in den Plänen der Autobahn GmbH als auch in den Bebauungsplänen „Universitäts-Campus Endenich“. Nur der jetzige Status der Bebauung wird berücksichtigt, nicht der zukünftige."
Die Antragsteller*innen bringen diesen Ersetzungsantrag ein, da
Beschlussvorschlag
Die Beschlussvorlage 253158 wird mit dem Wortlaut des ursprünglichen Bürgerantrags wie folgt ersetzt:
" Ich beantrage ein umweltmedizinisches Gutachten zu den Auswirkungen zweier Großbaumaßnahmen auf die Gesundheit der Menschen in Bonn, denn die nachfolgend genannten Baumaßnahmen führen mit großer Wahrscheinlichkeit zu körperlichen und psychischen Schädigungen der Bürger durch Zunahme von Feinstaub, Lärm und Hitze bis hin zu mehr vorzeitigen Todesfällen.
Diese Baumaßnamen sind:
a) Die geplante Erweiterung der A 565 von 4 auf 8 Streifen gemäß den Planungen im Rahmen der "Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A 565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord"
b) Die der Stadt vorliegenden Planungen gemäß Bebauungsplan Nr. 6421-1 „Universitäts Campus Endenich“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich" (https://www.bonn.sitzungonline.de/public/to020?TOLFDNR=2067141)"
Begründung
und des Umweltberichtes wurden bereits mehrere Fachgutachten beauftragt bzw. sollen noch zeitnah beauftragt werden.
Allen Gutachten ist gemein, dass sie verschiedene Umweltbelange prüfen und bewerten. Die Ergebnisse der Gutachten finden nachfolgend gemäß § 2a BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 7 BauGB und
Stellungnahme der Verwaltung
Im Nachgang der Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am 15.05.2025 wurde der Bürgerantrag mit Schreiben vom 23.06.2025 an die Bezirksregierung Köln übermittelt. Dabei wurde die Bezirksregierung Köln gebeten, das Schreiben als Einwendung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens „6-streifiger Ausbau der A 565 zwischen den Anschlussstellen Bonn -Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord in Bonn von Bau -km 10+ 108 – km 11 + 900 einschließlich Brückenneubauten und Stütz- und Lärmschutzwänden sowie Entwässerungseinrichtungen “ zu werten und dem Antragsteller ein entsprechendes Antwortschreiben zuzusenden. Eine Rückmeldung an die Stadt Bonn erfolgte bislang nicht.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum 6-streifigen Ausbau der A 565 ist die Stadt Bonn lediglich ein Träger öffentlicher Belange. Die Entscheidung, ob im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ein umweltmedizinisches Gutachten erstellt werden soll, trifft die Autobahn GmbH und die Bezirksregierung Köln als Genehmigungsbehörde.
Zwischenzeitlich wurde das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6421-1 zusammen mit der Universität Bonn, dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) und e
_Gekürzt._
Sachverhalt
Der Bürgerantrag wirft eine zentrale Frage auf: Wer untersucht die gesundheitlichen Folgen, wenn zwei große Bauprojekte unmittelbar nebeneinander auf bereits dicht bewohnte Stadtteile treffen? Der Ausbau der A 565 und der Campus Endenich dürfen nicht nur getrennt betrachtet werden. Für die Menschen in Endenich, Weststadt, Nordstadt und angrenzenden Quartieren können sich Belastungen durch Verkehr und Baustellenverkehr, Luftschadstoffe, Lärm, Hitze und zusätzliche Versiegelung überlagern. Die Verwaltung verweist beim Ausbau der A 565 zutreffend auf Autobahn GmbH und Bezirksregierung Köln sowie beim Campus auf Fachgutachten und Umweltbericht. Offen bleibt jedoch, ob die kumulativen Auswirkungen beider Vorhaben auf die menschliche Gesundheit verbindlich untersucht werden. Die Stadt Bonn soll deshalb gegenüber den zuständigen Vorhabenträgern und Genehmigungsbehörden auf eine gemeinsame Gesundheits- und Umweltfolgenbetrachtung hinwirken. Dies soll weder zu einer pauschalen Verzögerung führen noch durch die Stadt finanziert werden. Notwendige Untersuchungen und Schutzmaßnahmen sind nach dem Verursacherprinzip von den jeweiligen Vorhabenträgern zu veranlassen und zu finanzieren. Im Be
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt,