Originalquelle: ALLRIS-Original
253159 · 2025-05-20 · Antrag · öffentlich
Antragsteller: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Johannes Schott
Die Straßenabschnitte sind in einem desolaten Zustand und weisen unzählige Schlaglöcher und Unebenheiten auf. Es handelt sich um die beiden Hauptzufahrten zum UKB, die täglich u.a. von zahlreichen Rettungswagen befahren werden. Ein Abwarten bis zu einer grundhaften Sanierung der Straßen ist aus Sicht der Antragsteller nicht tragbar. Die genannten Abschnitte sollten noch in diesem Jahr mit einer neuen Teerschicht versehen werden.
Die Antragsteller gehen davon aus, dass zur Sanierung der Straßendecken keine Anliegerbeiträge erhoben werden.
Die Oberbürgermeisterin wird gebeten, mit dem zuständigen Tiefbauamt die zeitnahe Sanierung der Straßendecken auf den Zufahrtstraßen zum Universitätsklinikum Bonn (UKB) zu prüfen.
Hierbei sollten insbesondere folgende Abschnitte saniert werden:
erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2079269
Stellungnahme der Verwaltung
Die vorliegende bauliche Substanz der einzelnen Straßenkörper entspricht nicht den gültigen Regeln der Technik.
Die Nutzungsdauer der genannten Straßenzüge ist abgelaufen und die damit verbundenen Restwerte sind abgeschrieben. Somit sind weitere Unterhaltungsmaßnahmen wirtschaftlich als nicht mehr sinnvoll einzustufen und neues Bilanzvermögen sollte gebildet werden. Darüber hinaus bietet die vorliegende Substanz auch keine Ansätze für eine wirtschaftliche Unterhaltungsmaßnahme mit einem zufriedenstellenden, im Verhältnis stehenden Nutzungszeitraum.
Analog der Stellungnahme __252778-01 ST__ wird folgende Variante zur weiteren Vorgehensweise empfohlen:
Wirtschaftlich und unterhaltungstechnisch sinnvollste Alternative:
Seitens der Verwaltung wird jeweils ein Entwurf für die genannten Straßenzüge erarbeitet und der Bezirksvertretung zur Beschlussfassung vorgelegt. Die beschlossenen Entwürfe sind Grundlage für einen jeweiligen Neuausbau des Straßenzugs. In diesem Zusammenhang kann der Nutzungsquerschnitt gezielt auf die Ansprüche aus dem Fuß- und Radverkehr sowie dem ÖPNV ausgeric
_Gekürzt._
Sachverhalt
Die benannten Straßen sind schon länger in einem desolaten Zustand und weisen unzählige Schlaglöcher und Unebenheiten auf. Es handelt sich um die beiden Hauptzufahrten zum UKB, die täglich u.a. von zahlreichen Rettungswagen befahren werden. Da die Nutzungsdauer der genannten Straßenzüge abgelaufen und eine bloße Unterhaltungsmaßnahme u.a. wegen der mangelhaften Substanz nicht wirtschaftlich ist, wollte die Verwaltung als Reaktion auf den Antrag der BBB-Ratsfraktion vom 20. Mai 2025 (Vgl. DS 253159) Pläne für einen Neubau der Straßen vorlegen (Vgl. DS 253159-01 ST). Mit dem Auskunftsersuchen soll der Sachstand abgefragt werden.
Beschlussvorschlag
Stellungnahme der Verwaltung
Für die Sigmund-Freud-Straße und für den Haager Weg (Abschnitt Robert-Koch-Straße – Sertürnerstraße) wurde geprüft, ob Verbesserungen für die verschiedenen Verkehrsarten durch Veränderungen des Querschnittsaufteilung erzielt werden können. Als Ergebnis der Prüfung wurde festgestellt, dass unter Berücksichtigung des verfügbaren Straßenraumes keine Querschnittsveränderung vorgenommen werden kann.
Geplant sind daher nun grundhafte Sanierungen der Fahrbahnen für den Haager Weg im genannten Abschnitt in diesem Jahr (2026) und für die Sigmund-Freud-Straße im nächsten Jahr (2027). Entsprechende Haushaltsmittel sind verfügbar bzw. angemeldet. Im Rahmen der Vorbereitung der Ausschreibungen wird die Verwaltung die entsprechenden Beschlussvorlagen zur Einleitung der Vergabeverfahren einbringen.
Perspektivisch soll auch der weitere Verlauf des Haager Weges bis 2029 grundhaft saniert werden.