Originalquelle: ALLRIS-Original

Bürgerantrag: Einrichtung einer Einbahnstraße im Bereich Heilsbachstraße zwischen René-Schickele-Straße und Derlestraße

253164 · 2025-05-20 · Anregungen und Beschwerden · öffentlich

Sachverhalt

Inhalt der Anregungen und Beschwerden

Der Antrag lautet:

Ich beantrage hiermit, den Abschnitt der Heilsbachstraße zwischen der Rene-Schickele-Straße und der Derlestraße in eine Einbahnstraße mit Fahrtrichtung Derlestraße umzuwandeln.

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Beschlussvorschlag

Inhalt der Anregungen und Beschwerden

Der Antrag lautet:

Ich beantrage hiermit, den Abschnitt der Heilsbachstraße zwischen der Rene-Schickele-Straße und der Derlestraße in eine Einbahnstraße mit Fahrtrichtung Derlestraße umzuwandeln.

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Begründung

ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

253164-01 ST Bürgerantrag: Einrichtung einer Einbahnstraße im Bereich Heilsbachstraße zwischen René-Schickele-Straße und Derlestraße

Stellungnahme der Verwaltung

Die abschließende Bewertung des Antrages setzt eine tiefergehende Prüfung voraus. Bei Annahme des Antrages wird die Verwaltung diese Prüfung vornehmen und das Ergebnis der Bezirksvertretung vorlegen.

253164-02 Einrichtung einer Einbahnstraße im Bereich Heilsbachstraße zwischen René-Schickele-Straße und Derlestraße

Beschlussvorschlag

Mitteilung:

Die BV Hardtberg hat mit dem Beschluss vom 02.09.2025 die Verwaltung beauftragt

Dieser Beschluss geht auf den Bürgerantrag zurück, der die Einrichtung einer Einbahnstraße in der Heilsbachstraße zwischen René-Schickele-Straße und Derlestraße vorschlägt. Als Begründung führt der Bürger insbesondere die Gefahrenlage in dem Bereich des Knotenpunkts Heilsbachstraße / René-Schickele-Straße und der Derletalschule an.

Die Verwaltung sieht keine hinreichende Begründung, eine Einbahnstraßenregelung einzuführen. Dies wird im Folgenden weiter ausgeführt:

Rechtliche Prüfung

Gemäß § 45 Absatz 9 Satz 1 & 3 StVO sind Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs möglich, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine qualifizierte Gefahrenlage besteht. Als qualifizierte Gefahrenlage wird eine Gefahrenlage bezeichnet, bei der das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung du

_Gekürzt._

Begründung

führt der Bürger insbesondere die Gefahrenlage in dem Bereich des Knotenpunkts Heilsbachstraße / René-Schickele-Straße und der Derletalschule an.

Die Verwaltung sieht keine hinreichende Begründung, eine Einbahnstraßenregelung einzuführen. Dies wird im Folgenden weiter ausgeführt:

Rechtliche Prüfung

Gemäß § 45 Absatz 9 Satz 1 & 3 StVO sind Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs möglich, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine qualifizierte Gefahrenlage besteht. Als qualifizierte Gefahrenlage wird eine Gefahrenlage bezeichnet, bei der das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung durch die besonderen örtlichen Verhältnisse überschritten wird.

Aus den vorliegenden Informationen ist keine erhöhte Gefahrenlage erkennbar, die durch die Einführung der Einbahnstraße vermindert werden könnte.

Auswirkungen auf das Straßennetz und anliegende Nutzungen

Zunächst wurde die bestehende Verkehrsbelastung anhand von Verkehrserhebungen aus dem April 2021 betrachtet: Der Kfz-Strom von der René-Schickele-Straße in Richtung Derlestraße war an allen Erhebungstagen stärker als in der Gegenrichtung, durchschnittlich waren 571 Kfz Richtung Derlestraße, 391 Kfz in Ge

_Gekürzt._

Dokumente