Originalquelle: ALLRIS-Original
253167 · 2025-05-30 · Mitteilungsvorlage · öffentlich
Mitteilung:
Der „Gleichstellungsplan für die Stadtverwaltung Bonn 2023 – 2027“ ist am 13. Juni 2023 vom Rat beschlossen worden. Spätestens nach 2 Jahren ist die Zielerreichung des Gleichstellungsplans zu überprüfen ( § 5 Absatz 7 Satz 1 L andesgleichstellungsgesetz NRW) .
Der beigefügte Bericht, dem die Zahlen der Gesamtverwaltung mit dem Stand 31.12.2024 zu Grunde liegen, benennt den Stand der Umsetzung und beschreibt Maßnahmen, die in den kommenden Jahren zur Umsetzung der Ziele geplant sind.