Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2022907) # Ordnungsbehördliche Verordnung über das Verbot des Verkaufs sowie der Ab- und Weitergabe von Distickstoffmonoxid „Lachgas“ an Minderjährige in der Bundesstadt Bonn 253168 · 2025-06-06 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt Die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Verbot des Verkaufs sowie der Ab- und Weitergabe von Distickstoffmonoxid „Lachgas“ an Minderjährige in der Bundesstadt Bonn wird in der in Anlage 1 vorgelegten Version beschlossen. ## Beschlussvorschlag Die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Verbot des Verkaufs sowie der Ab- und Weitergabe von Distickstoffmonoxid „Lachgas“ an Minderjährige in der Bundesstadt Bonn wird in der in Anlage 1 vorgelegten Version beschlossen. ## Begründung Distickstoffmonoxid, umgangssprachlich auch Lachgas genannt, ist ein Gas, das in der Medizin als Inhalationsnarkotikum verwendet wird. Es löst euphorische und entspannte Gefühle aus und kann zudem die Wahrnehmung der Umgebung und der Zeit beeinflussen. Die Wirkung von Lachgas tritt innerhalb kurzer Zeit ein und dauert meist nur wenige Minuten an. Verwendung findet es beispielsweise bei Zahnärzten oder der Geburtshilfe. Medizinisches Lachgas unterfällt § 2 Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe a) des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG). Hiervon abzugrenzen ist sogenanntes technisches Lachgas, welches beispielsweise in den Kartuschen für die Zubereitung von Schlagsahne enthalten ist. Technisches Lachgas, welches nicht für den Konsum von Menschen bestimmt ist, unterfällt nicht dem AMG und ist daher derzeit grundsätzlich altersunabhängig freiverkäuflich. Deshalb erfreut sich Lachgas einer großen Beliebtheit, insbesondere bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Es wird oft über Luftballons konsumiert, mit denen das Gas inhaliert wird. Neben den gewünschten Wirkungen kann Lachgas auch zu Nebenwirkungen führen, so zum Beispiel dem Verlust der Kontrolle über Körperbewegungen oder Bewus _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2025-06-26 · Hauptausschuss · geändert beschlossen - 2025-07-03 · Rat · geändert beschlossen ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 253168-01 AA Änderungsantrag der Koalition - Ordnungsbehördliche Verordnung über das Verbot des Verkaufs sowie der Ab- und Weitergabe von Distickstoffmonoxid „Lachgas“ an Minderjährige in der Bundesstadt Bonn {#nv-2023494} **Sachverhalt** Die Antragstellenden betrachten Konsum und Suchtgefahren nicht nur ordnungspolitisch, sondern vordergründig gesundheitspolitisch. Zur Suchtprävention sind Sensibilisierung und Aufklärung notwendig, die Integration von Aufklärungsmaßnahmen ist daher zu prüfen. **Beschlussvorschlag** Die Vorlage 253168 wird wie folgt ergänzt: Die Verwaltung prüft Optionen, wie zu den Gefahren des Konsums Aufklärung betrieben werden kann und wie hierbei Schulen unterstützt werden können. Planungen des Rats für Kriminalprävention werden einbezogen und Synergien geprüft. ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=2975560&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3002309&OTYP=41))