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Verfahren zur Nachbesetzung der jugendlichen Mitglieder im Beirat für Kinder- und Jugendbeteiligung

253172 · 2025-05-22 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Nachbesetzung der jugendlichen Mitglieder des Beirats für Kinder- und Jugendbeteiligung gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Beirats durchzuführen. Die Auswahl der jugendlichen Mitglieder sowie deren Stellvertreter*innen erfolgt auf Grundlage einer repräsentativen Zufallsauswahl. Dabei soll auf ein ausgewogenes Verhältnis hinsichtlich Geschlecht, Alter und besuchter Schulform geachtet werden.
  1. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, im Vorfeld des Nachbesetzungsverfahrens eine Interessenabfrage unter den derzeitigen stellvertretenden jugendlichen Mitgliedern durchzuführen. Dabei soll geprüft werden, ob ein Interesse besteht, bei der nächsten Besetzung als vollwertiges Mitglied in den Beirat aufgenommen zu werden.

Beschlussvorschlag

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Nachbesetzung der jugendlichen Mitglieder des Beirats für Kinder- und Jugendbeteiligung gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Beirats durchzuführen. Die Auswahl der jugendlichen Mitglieder sowie deren Stellvertreter*innen erfolgt auf Grundlage einer repräsentativen Zufallsauswahl. Dabei soll auf ein ausgewogenes Verhältnis hinsichtlich Geschlecht, Alter und besuchter Schulform geachtet werden.
  1. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, im Vorfeld des Nachbesetzungsverfahrens eine Interessenabfrage unter den derzeitigen stellvertretenden jugendlichen Mitgliedern durchzuführen. Dabei soll geprüft werden, ob ein Interesse besteht, bei der nächsten Besetzung als vollwertiges Mitglied in den Beirat aufgenommen zu werden.

Begründung

Gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Beirats für Kinder- und Jugendbeteiligung soll die Zusammensetzung des Gremiums regelmäßig wechseln – idealerweise nach einem Jahr, spätestens nach zwei Jahren. Dies soll möglichst vielen Jugendlichen die Gelegenheit geben, sich aktiv im Sinne aller Kinder und Jugendlichen in Bonn einzubringen. Gleichzeitig ist darauf zu achten, die für eine kontinuierliche und effektive Beiratsarbeit notwendige Stabilität zu gewährleisten.

Im Rahmen der Evaluation zur bisherigen Arbeit des Beirats haben die jugendlichen Mitglieder selbst empfohlen, dass die aktuelle Zusammensetzung des Gremiums mit der Kommunalwahl im September 2025 endet. Der letzte Sitzungstermin in der derzeitigen Besetzung ist daher für den 29. August 2025 vorgesehen. Anschließend soll eine Neubesetzung des Gremiums erfolgen.

Zudem wurde von den Jugendlichen angeregt, die derzeitigen stellvertretenden Mitglieder zu fragen, ob sie bei der Neubesetzung als vollwertige Mitglieder in den Beirat aufgenommen werden möchten. Viele von ihnen konnten bislang keine aktive Rolle einnehmen, da sie nicht zum Einsatz kamen. Eine frühzeitige Interessenabfrage soll sicherstellen, dass motivierte und engagi

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

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