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Vorübergehende Verkehrsführung auf der Bornheimer Straße und der Guido-Westerwelle-Brücke bis zur Herstellung der Rampe Thomastraße

253173 · 2025-06-02 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Die Verwaltung wird beauftragt, die Verkehrsführung an der Kreuzung Bornheimer Straße/Guido-Westerwelle-Brücke/Hochstadenring entsprechend der angefügten Planung umzusetzen.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, die Verkehrsführung an der Kreuzung Bornheimer Straße/Guido-Westerwelle-Brücke/Hochstadenring entsprechend der angefügten Planung umzusetzen.

Begründung

Derzeit wird die Bornheimer Straße im Rahmen des Masterplans 2.0 („Innere Stadt“) zwischen der Straße Am Alten Friedhof und der Ellerstraße umgestaltet (DS-Nr. __201300__ ). Die Bauarbeiten stehen kurz vor dem Abschluss.

Das endgültige Verkehrskonzept sieht vor, dass der Durchgangs-Kfz-Verkehr nicht mehr über die Bornheimer Straße, sondern über die geplante Rampe Am Alten Friedhof/Thomastraße auf die Guido-Westerwelle-Brücke geführt wird. Da die Rampe noch nicht hergestellt ist, wird der Kfz-Verkehr vorerst - zumindest teilweise - durch die Bornheimer Straße fließen müssen.

Gemäß dem Bundesfernstraßengesetz (Fern StrG) müssen beide Fahrtrichtungen auf der klassifizierten Bundesstraße B56 wiederhergestellt werden.

Nach § 1 Fern StrG sind „Bundesstraßen des Fernverkehrs (Bundesfernstraßen) […] öffentliche Straßen, die ein zusammenhängendes Verkehrsnetz bilden und einem weiträumigen Verkehr dienen oder zu dienen bestimmt sind. In der geschlossenen Ortslage (§ 5 Abs. 4) gehören zum zusammenhängenden Verkehrsnetz die zur Aufnahme des weiträumigen Verkehrs notwendigen Straßen. Neben den Gemeindestraßen bilde

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

253173-01 AA Rhein.Grün-Änderungsantrag zur vorübergehenden Verkehrsführung auf der Bornheimer Straße und der Guido-Westerwelle-Brücke bis zur Herstellung der Rampe ThomastraßeAntrag zur Vorlage 253173

Sachverhalt

erfolgt mündlich

Beschlussvorschlag

Die Beschlussvorlage 253173 wird wie folgt ergänzt:

  1. Ein Jahr nach Bestehen wird die neue Verkehrsführung auf Verkehrsbelastung und Verkehrssicherheit - insbesondere für den Radverkehr - evaluiert.
  1. Die Verwaltung informiert frühzeitig die Anbieter von Navigationssystemen über die geänderte Verkehrsführung und die möglichen Verkehrsbeziehungen für den MIV.
  1. An der Gabelung am Alten Friedhof wird mit mit einem großen Hinweisschild auf die möglichen Fahrziele hingewiesen, um unnötige Fehlfahrten, z.b. von Ortsunkundigen zu vermeiden. Als Geradeaus-Ziele sollten Autobahn, Köln und die innerstädtischen Ziele Tannenbusch und Parkhaus Hbf angegeben sein. Für die Abbiegung in die Bornheimer Straße Richtung Brücke sollten nur die innerstädtischen Ziele Endenich und Duisdorf aufgeführt werden.
  1. Stadteinwärts wird auf der Bornheimer Straße ab Höhe Weiherstraße ein Zweiradüberholverbot ( Verkehrszeichen 277.1) eingerichtet.
  1. Am Alten Friedhof werden vor den Ampeln sowohl an der Aus- wie der Einfahrt zur Bornheimer Straße Aufstellzonen für Radfahrende jeweils über die gesamte Fahrbahnbreite markiert.

253173-02 AA Änderungsantrag der Koalition - Vorübergehende Verkehrsführung auf der Bornheimer Straße und der Guido-Westerwelle-Brücke bis zur Herstellung der Rampe ThomastraßeAntrag zur Vorlage 253173

Sachverhalt

Zu 1) Das Rechtsabbiegen von der Brücke in die Bornheimer Straße wurde wegen der Gefährdung des Radverkehrs im Jahr 2022 verboten. Nun soll durch getrennte Signalisierung die Verkehrssicherheit gewährleistet werden. Dies muss frühzeitig evaluiert werden, um Abbiegeunfälle zu vermeiden.

Zu 3) Der Hochstadenring ist Radpendlerroute und wird durch zusätzliche Verkehre (auch ÖPNV und LKW-Verkehre) belastet, die nun nicht mehr durch die Bornheimer Straße führen. Eine angemessene Radinfrastuktur ist daher erforderlich. Eine überbreite MIV-Spur würde den Platz für den Radverkehr noch weiter einschränken, denn abbiegende Kraftfahrzeuge würden den Radschutzstreifen mitbenutzen und so Radfahrende gefährden.

Zu 4) An beiden genannten Stellen soll verhindert werden, dass Radfahrende sich gegenseitig blockieren oder auch den rechtsabbiegenden KfZ-Verkehr am Kreuzungsarm Innere Bornheimer Straße. Ein breiterer Radstreifen am Fuße der Brücke würde es ermöglichen, dass Radfahrende sich richtig einordnen und Radfahrende mit einer anderen Fahrtrichtung nicht blockieren. Die 3 MIV-Spuren sind jeweils mit den aktuell geplanten 3, 50m breit genug, um sie auf 3, 25m zu verengen.

Zu 5) Schon jetzt wir

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

  1. Der MIV-Rechtsabbieger von der Brücke in die Bornheimer Straße wird nach 3 Monaten evaluiert hinsichtlich der Sicherheit des Radverkehrs.
  2. Die Verwaltung schöpft alle Möglichkeiten aus, die Rampe schnellstmöglich zu realisieren und damit den MIV über die Rampe statt der stadteinwärtigen Bornheimer Straße zu führen.
  3. Auf dem Kreuzungsarm Hochstadenring (Norden) wird keine überbreite Spur markiert, sondern die ursprüngliche Planung ausgeführt (siehe DS __220661__ ), die einen 2m breiten Radstreifen auf beiden Seiten vorsieht.
  4. Die Radaufstellflächen werden deutlich mit Richtungspfeilen markiert, um zu vermeiden, dass geradeausfahrender Verkehr von Radfahrenden aufgehalten wird, die rechts abbiegen wollen. Dies betrifft insbesondere die Stelle von der Brücke in Richtung Norden, als auch die stadtauswärtige Richtung der Bornheimer Str. Auf dem Kreuzungsarm Guido-Westerwelle-Brücke (Süden) wird die Breite der MIV-Spuren auf der Brücke zudem so angepasst, dass der Radfahrstreifen nach Norden 3m breit ist.
  5. Die Aufstellflächen für das indirekte Linksabbiegen von Radfahrenden werden, wenn möglich vergrößert, dami

_Gekürzt._

253173-03 Bürgerantrag: Antrag auf Umsetzung des beschlossenen Änderungsantrages 253173-01 - Vorübergehende Verkehrsführung auf der Bornheimer Straße und der Guido-Westerwelle-Brücke bis zur Herstellung der Rampe Thomastraße

Sachverhalt

Inhalt der Anregungen und Beschwerden

Der Antrag lautet:

ich darf Sie bitten, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Bonn zu setzen:

Sofortige Umsetzung des von der Bezirksvertretung Bonn am 17.06.2025 einstimmig beschlossenen Änderungsantrags 253173-01 AA (s. Anhang) zur Bornheimer Straße.

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Beschlussvorschlag

Inhalt der Anregungen und Beschwerden

Der Antrag lautet: ich darf Sie bitten, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Bonn zu setzen:

Sofortige Umsetzung des von der Bezirksvertretung Bonn am 17.06.2025 einstimmig beschlossenen Änderungsantrags 253173-01 AA (s. Anhang) zur Bornheimer Straße.

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Begründung

ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

253173-04 ST Vertagungsbitte zum Bürgerantrag: Antrag auf Umsetzung des beschlossenen Änderungsantrages 253173-01 - Vorübergehende Verkehrsführung auf der Bornheimer Straße und der Guido-Westerwelle-Brücke bis zur Herstellung der Rampe Thomastraße

Stellungnahme der Verwaltung

Aufgrund umfangreicher, noch andauernder Abstimmungserfordernisse zwischen mehreren Ämtern bittet die Verwaltung um Vertagung.

Dokumente