Originalquelle: ALLRIS-Original
253173 · 2025-06-02 · Beschlussvorlage · öffentlich
Die Verwaltung wird beauftragt, die Verkehrsführung an der Kreuzung Bornheimer Straße/Guido-Westerwelle-Brücke/Hochstadenring entsprechend der angefügten Planung umzusetzen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Verkehrsführung an der Kreuzung Bornheimer Straße/Guido-Westerwelle-Brücke/Hochstadenring entsprechend der angefügten Planung umzusetzen.
Derzeit wird die Bornheimer Straße im Rahmen des Masterplans 2.0 („Innere Stadt“) zwischen der Straße Am Alten Friedhof und der Ellerstraße umgestaltet (DS-Nr. __201300__ ). Die Bauarbeiten stehen kurz vor dem Abschluss.
Das endgültige Verkehrskonzept sieht vor, dass der Durchgangs-Kfz-Verkehr nicht mehr über die Bornheimer Straße, sondern über die geplante Rampe Am Alten Friedhof/Thomastraße auf die Guido-Westerwelle-Brücke geführt wird. Da die Rampe noch nicht hergestellt ist, wird der Kfz-Verkehr vorerst - zumindest teilweise - durch die Bornheimer Straße fließen müssen.
Gemäß dem Bundesfernstraßengesetz (Fern StrG) müssen beide Fahrtrichtungen auf der klassifizierten Bundesstraße B56 wiederhergestellt werden.
Nach § 1 Fern StrG sind „Bundesstraßen des Fernverkehrs (Bundesfernstraßen) […] öffentliche Straßen, die ein zusammenhängendes Verkehrsnetz bilden und einem weiträumigen Verkehr dienen oder zu dienen bestimmt sind. In der geschlossenen Ortslage (§ 5 Abs. 4) gehören zum zusammenhängenden Verkehrsnetz die zur Aufnahme des weiträumigen Verkehrs notwendigen Straßen. Neben den Gemeindestraßen bilde
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
Sachverhalt
erfolgt mündlich
Beschlussvorschlag
Die Beschlussvorlage 253173 wird wie folgt ergänzt:
Sachverhalt
Zu 1) Das Rechtsabbiegen von der Brücke in die Bornheimer Straße wurde wegen der Gefährdung des Radverkehrs im Jahr 2022 verboten. Nun soll durch getrennte Signalisierung die Verkehrssicherheit gewährleistet werden. Dies muss frühzeitig evaluiert werden, um Abbiegeunfälle zu vermeiden.
Zu 3) Der Hochstadenring ist Radpendlerroute und wird durch zusätzliche Verkehre (auch ÖPNV und LKW-Verkehre) belastet, die nun nicht mehr durch die Bornheimer Straße führen. Eine angemessene Radinfrastuktur ist daher erforderlich. Eine überbreite MIV-Spur würde den Platz für den Radverkehr noch weiter einschränken, denn abbiegende Kraftfahrzeuge würden den Radschutzstreifen mitbenutzen und so Radfahrende gefährden.
Zu 4) An beiden genannten Stellen soll verhindert werden, dass Radfahrende sich gegenseitig blockieren oder auch den rechtsabbiegenden KfZ-Verkehr am Kreuzungsarm Innere Bornheimer Straße. Ein breiterer Radstreifen am Fuße der Brücke würde es ermöglichen, dass Radfahrende sich richtig einordnen und Radfahrende mit einer anderen Fahrtrichtung nicht blockieren. Die 3 MIV-Spuren sind jeweils mit den aktuell geplanten 3, 50m breit genug, um sie auf 3, 25m zu verengen.
Zu 5) Schon jetzt wir
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
_Gekürzt._
Sachverhalt
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag lautet:
ich darf Sie bitten, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Bonn zu setzen:
Sofortige Umsetzung des von der Bezirksvertretung Bonn am 17.06.2025 einstimmig beschlossenen Änderungsantrags 253173-01 AA (s. Anhang) zur Bornheimer Straße.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Beschlussvorschlag
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag lautet: ich darf Sie bitten, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Bonn zu setzen:
Sofortige Umsetzung des von der Bezirksvertretung Bonn am 17.06.2025 einstimmig beschlossenen Änderungsantrags 253173-01 AA (s. Anhang) zur Bornheimer Straße.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Begründung
ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Stellungnahme der Verwaltung
Aufgrund umfangreicher, noch andauernder Abstimmungserfordernisse zwischen mehreren Ämtern bittet die Verwaltung um Vertagung.