Originalquelle: ALLRIS-Original
253178 · 2025-06-23 · Beschlussvorlage · öffentlich
I. Beschlüsse
Der Rat beschließt
[siehe hierzu auch unter Begründung Nr. 11, Beschlüsse „zu Beschlusspunkt 1“]
[siehe hierzu auch unter Begründung Nr. 11, Beschlüsse „zu Beschlusspunkt 2“]
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Das Plangebiet befindet sich in der Bonner Nordstadt zwischen den Straßen Wilhelmstraße, Alexanderstraße, Annagraben und Wilhelmsplatz. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Bonn, Flur 66 Flurstück 66, 690 und 691, die ausschließlich das Gelände der ehemaligen Poliklinik umfassen. Die Grundstücke befinden sich im Eigentum des Landes NRW. Ein Kaufvertrag mit dem Vorhabenträger, der über ein Bieterverfahren den Zuschlag bekam, ist abgeschlossen und wird nach dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 6522-7 rechtswirksam vollzogen.
Die Fläche wird im Regionalplan Köln, Teilabschnitt Bonn/Rhein-Sieg als Teil des Allgemeinen Siedlungsbereichs dargestellt. Der Flächennutzungsplan stellt das Grundstück als Sonderbaufläche für Krankenhausnutzungen dar. Da die nun beabsichtigte Nutzung nicht als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt angesehen werden kann, wird dieser im Nachgang des Bebauungsplanverfahrens im Wege der Berichtigung angepasst. Dies wird durch die Tatsache, dass der Bebauungsplan Nr. 6522-7 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wird, ermöglicht. Ein rechtskräftiger Bebauungsplan besteht derzeit
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A Stellungnahmen: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2022933
Sachverhalt
Der Entwurf des Bebauungsplans sieht den Aufbau weiterer Vollgeschosse vor. Dies wird zu einer deutlichen Erhöhung der Gebäude im Vergleich zu den Gebäuden auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Wilhelmstraße führen. Ungeachtet der bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen wird dies eine erhebliche Verschattung dieser Gebäude zur Folge haben. Dadurch wird die Wohn- und Aufenthaltsqualität dieser Gebäude erheblich reduziert werden.
Insbesondere für die Bewohnerinnen und Bewohner dieser Gebäude müssen die ortsnahen Parkmöglichkeiten erhalten bleiben.
Beschlussvorschlag
Die Beschlussvorlage soll wie folgt ergänzt werden:
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Die Vorlage wird mit folgenden drei Maßgaben beschlossen:
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Die Vorlage wird mit folgenden drei Maßgaben beschlossen:
Beschlussvorschlag
Mitteilung:
Am 04.09.2025 wurde der Bebauungsplan Nr. 6522-7 für das Grundstück der ehemaligen Poliklinik im Rat als Satzung beschlossen (DS-Nr. __253178__ ). Der Beschluss erfolgte entsprechend dem Votum der Bezirksvertretung Bonn vom 02.09.2025 mit folgender Maßgabe:
"Wenn irgend möglich ist abweichend vom Votum des Beirates die Fassade zur Wilhelmstraße zumindest optisch (z. B. farblich) vertikal analog der gegenüberliegenden Straßenseite zu gestalten. Beispiel: Schumanns Höhe, Sebastianstraße". Mit "Beirat" ist hier der Städtebau- und Gestaltungsbeirat gemeint.
Zum Bebauungsplan gehört ein städtebaulicher Vertrag mit der Vorhabenträgerin Revitum GmbH, Köln, der von dort bereits im Vorfeld des Satzungsbeschlusses einseitig unterzeichnet wurde. Vertragsbestandteil ist eine Fassadenansicht des Bauteils Wilhelmstraße, welche auch in der Vorlage zum Satzungsbeschluss (DS-Nr. __253178__ ) angehängt war.
Die Fassadengestaltung des Bauteils A zur Wilhelmstraße war mehrfach Gegenstand von Diskussionen in den politischen Gremien. Dabei wurde u.a.
_Gekürzt._
Begründung
sowie eine neue, detaillierte und fotorealistische Ansicht der geplanten Fassade können der angehängten Broschüre des Architekturbüros entnommen werden.