Originalquelle: ALLRIS-Original
253180 · 2025-06-04 · Beschlussvorlage · öffentlich
Das Altschuldenentlastungsgesetz bildet die Grundlage für eine anteilige Entschuldung der von den Kommunen in NRW aufgenommenen übermäßigen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung. Am 13. Mai 2025 wurde ein überarbeiteter Gesetzesentwurf im Kabinett verabschiedet und ins parlamentarische Verfahren gegeben (Anlage). Durch die Übernahme werden die bislang teils hohen finanziellen Belastungen der Kommunen maßgeblich reduziert.
Die Ermittlung des Mindestentschuldungstarifes erfolgt auf der Grundlage eines iterativen Rechenverfahrens, bei dem sichergestellt wird, dass alle nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
Beschlussvorschlag
Mitteilung:
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat am 03.07.2025 beschlossen, dass die Verwaltung einen Antrag auf Teilnahme an dem anteiligen Entschuldungsprogramm bei der landeseigenen Förderbank, der NRW.Bank, stellt. Der Antrag musste spätestens bis zum 30. November 2025 eingereicht werden. Nach § 4 Absatz 3 ASEG NRW war die antragsstellende Kommune verpflichtet, auf eigene Rechnung eine Wirtschaftsprüferin, einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit einer Überprüfung des Bestandes an Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung zu beauftragen. Diese Prüfung umfasst die Richtigkeit von Ansatz und Ausweis im zugrunde liegenden Jahresabschluss nach § 4 Absatz 2 Nummer 2 ASEG NRW sowie die Vollständigkeit und Richtigkeit des Abzugsbetrages nach § 3 Absatz 2 ASEG NRW.
Mitte August wurde der Wirtschaftsprüfer beauftragt. Der finale Prüfbericht (nichtöffentliche Anlage) ging am 17.11.2025 ein, sodass der Antrag auf Altschuldenentlastung am 18.11.2025 fristgerecht über das Kommunenportal der NRW.Bank gestellt werden konnte.
Der geprüfte Bestand an Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung zum 31. Dezember 2023 beträgt 631.933.163, 70 EUR. Der Abzugsbetrag n
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Mitteilung: Die Bezirksregierung Köln hat der Bundesstadt Bonn am 23.12.2025 den Bescheid zur Altschuldenentlastung übermittelt. Das Land Nordrhein-Westfalen hat den Umfang der Übernahme übermäßiger Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung zum Stichtag 31. Dezember 2023 auf 225.247.749, 82 EUR festgelegt.
Ende Januar 2026 wurde mit dem Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen abgestimmt, welche konkreten Kredite durch das Land übernommen werden. Festgelegt wurde die Übernahme von 130 Mio. EUR langfristiger sowie 95.247.749, 82 EUR kurzfristiger Liquiditätskredite mit einer durchschnittlichen Verzinsung von 2, 09 %. Damit liegt der Zinssatz des übernommenen Portfolios um rund 0, 11 Prozentpunkte unter dem Durchschnittszins des Gesamtportfolios. Bei der Auswahl der zu übernehmenden Kredite orientierte sich das Finanzministerium – soweit möglich – an Laufzeitstruktur und durchschnittlichem Zinssatz des bestehenden Portfolios. Damit wird die Bonn um rund 4, 7 Mio. EUR p.a. Zinsaufwand entlastet.
Gemäß § 7 ASEG gilt:
„(3) ... Die Entscheidung über die Auswahl der den abzulösenden Verbindlichkeiten zugrunde liegenden Verträge trifft das für Finanzen zuständige Mi
_Gekürzt._