Originalquelle: ALLRIS-Original

Koalitionsantrag: Resolution des Stadtrates der Bundesstadt Bonn zur Grundsteuerreform

253184 · 2025-05-23 · Antrag · öffentlich

Antragsteller: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Friederike Dietsch Malte Lömpcke SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Angelika Esch Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Michael Faber Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Friederike Martin

Sachverhalt

In Bonn ist die Grundsteuerreform aufkommensneutral erfolgt und der Bereich Wohnen wurde durch die differenzierten Hebesätze entlastet. Trotzdem werden viele private Grundstückseigentümer*innen und Mieter*innen – insbesondere im Bereich Wohnen – durch die neue Bewertungssystematik deutlich stärker belastet. Zudem hat es einige Härtefälle gegeben, deren Grundsteuerbelastung aufgrund einer neuen Kategorisierung der Grundstücke oder der niedrigen Grenze von 20% gewerblicher Nutzung zur Kategorisierung in den Bereich Nicht-Wohnen exorbitant gestiegen ist. Nach der verstrichenen Einspruchsfrist bleibt den Eigentümer*innen lediglich das Verfahren der fehlerbeseitigenden Wertfortschreibung. Dieses ist bürger*innen- und realitätsfern und mit erheblichen Aufwand für Staat und Bürger*innen verbunden. Hinzu kommt, dass bislang nur Wertabweichungen oberhalb einer Fehlergrenze von 15.000€ berücksichtigt werden – niedrigere, aber dennoch spürbare Fehlbewertungen bleiben unberücksichtigt. Deshalb muss das Verfahren im Sinne der Bürger*innen vereinfacht und die bisherige Fehlergrenze überprüft werden, um fälschlicherweise entstandene Härtefälle bei dieser umfassenden Reform gerecht korrigieren zu

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._

Beschlussvorschlag

Die Stadt Bonn verabschiedet folgende Resolution:

Die Bundesstadt Bonn fordert nachdrücklich eine Vereinfachung des Verfahrens zur fehlerbeseitigenden Wertfortschreibung im Zuge der Grundsteuerreform.

Außerdem besteht dringlicher Anpassungsbedarf bei der Definition des „Nicht-Wohnens“. Hier sollte erst ein überwiegender Anteil einer Nutzung im Bereich Nicht-Wohnen zu einer Einstufung in diese Kategorie führen.

Der Rat der Bundesstadt Bonn fordert die Bundesregierung, den Bundestag, die Landesregierung und den Landtag Nordrhein-Westfalen auf, diese Problemstellungen schnellstmöglich zu lösen und rechtssichere und praktikable Regelungen für Härtefälle bei der Umsetzung der Grundsteuerreform auf kommunaler Ebene zu schaffen.

Beratungsfolge

Dokumente