Originalquelle: ALLRIS-Original
253184 · 2025-05-23 · Antrag · öffentlich
Antragsteller: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Friederike Dietsch Malte Lömpcke SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Angelika Esch Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Michael Faber Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Friederike Martin
In Bonn ist die Grundsteuerreform aufkommensneutral erfolgt und der Bereich Wohnen wurde durch die differenzierten Hebesätze entlastet. Trotzdem werden viele private Grundstückseigentümer*innen und Mieter*innen – insbesondere im Bereich Wohnen – durch die neue Bewertungssystematik deutlich stärker belastet. Zudem hat es einige Härtefälle gegeben, deren Grundsteuerbelastung aufgrund einer neuen Kategorisierung der Grundstücke oder der niedrigen Grenze von 20% gewerblicher Nutzung zur Kategorisierung in den Bereich Nicht-Wohnen exorbitant gestiegen ist. Nach der verstrichenen Einspruchsfrist bleibt den Eigentümer*innen lediglich das Verfahren der fehlerbeseitigenden Wertfortschreibung. Dieses ist bürger*innen- und realitätsfern und mit erheblichen Aufwand für Staat und Bürger*innen verbunden. Hinzu kommt, dass bislang nur Wertabweichungen oberhalb einer Fehlergrenze von 15.000€ berücksichtigt werden – niedrigere, aber dennoch spürbare Fehlbewertungen bleiben unberücksichtigt. Deshalb muss das Verfahren im Sinne der Bürger*innen vereinfacht und die bisherige Fehlergrenze überprüft werden, um fälschlicherweise entstandene Härtefälle bei dieser umfassenden Reform gerecht korrigieren zu
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._
Die Stadt Bonn verabschiedet folgende Resolution:
Die Bundesstadt Bonn fordert nachdrücklich eine Vereinfachung des Verfahrens zur fehlerbeseitigenden Wertfortschreibung im Zuge der Grundsteuerreform.
Außerdem besteht dringlicher Anpassungsbedarf bei der Definition des „Nicht-Wohnens“. Hier sollte erst ein überwiegender Anteil einer Nutzung im Bereich Nicht-Wohnen zu einer Einstufung in diese Kategorie führen.
Der Rat der Bundesstadt Bonn fordert die Bundesregierung, den Bundestag, die Landesregierung und den Landtag Nordrhein-Westfalen auf, diese Problemstellungen schnellstmöglich zu lösen und rechtssichere und praktikable Regelungen für Härtefälle bei der Umsetzung der Grundsteuerreform auf kommunaler Ebene zu schaffen.