Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2022944) # Koalitionsantrag: Resolution des Stadtrates der Bundesstadt Bonn zur Grundsteuerreform 253184 · 2025-05-23 · Antrag · öffentlich Antragsteller: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Friederike Dietsch Malte Lömpcke SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Angelika Esch Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Michael Faber Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Friederike Martin ## Sachverhalt In Bonn ist die Grundsteuerreform aufkommensneutral erfolgt und der Bereich Wohnen wurde durch die differenzierten Hebesätze entlastet. Trotzdem werden viele private Grundstückseigentümer*innen und Mieter*innen – insbesondere im Bereich Wohnen – durch die neue Bewertungssystematik deutlich stärker belastet. Zudem hat es einige Härtefälle gegeben, deren Grundsteuerbelastung aufgrund einer neuen Kategorisierung der Grundstücke oder der niedrigen Grenze von 20% gewerblicher Nutzung zur Kategorisierung in den Bereich Nicht-Wohnen exorbitant gestiegen ist. Nach der verstrichenen Einspruchsfrist bleibt den Eigentümer*innen lediglich das Verfahren der fehlerbeseitigenden Wertfortschreibung. Dieses ist bürger*innen- und realitätsfern und mit erheblichen Aufwand für Staat und Bürger*innen verbunden. Hinzu kommt, dass bislang nur Wertabweichungen oberhalb einer Fehlergrenze von 15.000€ berücksichtigt werden – niedrigere, aber dennoch spürbare Fehlbewertungen bleiben unberücksichtigt. Deshalb muss das Verfahren im Sinne der Bürger*innen vereinfacht und die bisherige Fehlergrenze überprüft werden, um fälschlicherweise entstandene Härtefälle bei dieser umfassenden Reform gerecht korrigieren zu _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._ ## Beschlussvorschlag Die Stadt Bonn verabschiedet folgende Resolution: Die Bundesstadt Bonn fordert nachdrücklich eine Vereinfachung des Verfahrens zur fehlerbeseitigenden Wertfortschreibung im Zuge der Grundsteuerreform. Außerdem besteht dringlicher Anpassungsbedarf bei der Definition des „Nicht-Wohnens“. Hier sollte erst ein überwiegender Anteil einer Nutzung im Bereich Nicht-Wohnen zu einer Einstufung in diese Kategorie führen. Der Rat der Bundesstadt Bonn fordert die Bundesregierung, den Bundestag, die Landesregierung und den Landtag Nordrhein-Westfalen auf, diese Problemstellungen schnellstmöglich zu lösen und rechtssichere und praktikable Regelungen für Härtefälle bei der Umsetzung der Grundsteuerreform auf kommunaler Ebene zu schaffen. ## Beratungsfolge - 2025-07-03 · Rat · wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt) - 2025-07-07 · Rat · ungeändert beschlossen ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=2976762&OTYP=41))