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Haushaltssatzung 2025/2026 - Genehmigung der Verringerung der allgemeinen Rücklage sowie Vortrag eines Teils des Jahresfehlbetrages im Haushaltsjahr 2026 und Bildung von Verlustvorträgen in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung sowie Zustimmung der Bezirksregierung zur Bekanntmachung der Haushaltssatzung

253189 · 2025-05-26 · Mitteilungsvorlage · öffentlich

Beschlussvorschlag

Mitteilung:

Die Verwaltung hat am 17.04.2025 bei der Bezirksregierung Köln das aufsichtsbehördliche Verfahren zu der vom Rat am 20.03.2025 verabschiedeten Haushaltssatzung 2025/2026 sowie der mittelfristigen Finanzplanung 2024-2029 mit den entsprechenden Anlagen gemäß § 80 Abs. 5 eingeleitet.

Der Regierungspräsident hat mit Schreiben vom 15.05.2025, das der Verwaltung am 19.05.2025 in einem gemeinsamen Termin im Alten Rathaus Bonn übergeben wurde, die Genehmigung der Verringerung der allgemeinen Rücklage und des Vortrags eines Teils des Jahresfehlbetrages im Haushaltjahr 2026 sowie die Bildung von Verlustvorträgen in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung erteilt und hat keine Bedenken gegen die Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025/2026.

Die wichtigsten Eckdaten im Einzelnen:

I. Verringerung der allgemeinen Rücklage und Vortrag eines Jahresfehlbetrages in der Haushaltssatzung

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage sowie der Vortrag eines Teils des Jahresfehlbetrages im Haushaltsjahr 2026 nach Maßgabe der am 20.03.2025 beschlossenen Haushaltssatzung der Stadt Bonn wird gemäß § 75 Abs. 4 GO NRW genehmigt.

**II. Verlustvorträge in der mittelfristige

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._

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