Originalquelle: ALLRIS-Original
253203 · 2026-09-23 · Anregungen und Beschwerden · öffentlich
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag lautet:
Seit über 6 Monaten sei vorgesehen, ein entsprechendes Verkehrszeichen (283 ) anzubringen. Ich bitte, dass dieses Vorhaben umgesetzt wird. Weiterhin rege ich an, die besagte Fläche einzufassen, z.B. mit alten Baumstämmen, um weiteres verkehrswidriges Parken zu verhindern und nicht mit Ordnungsgelder sanktionieren zu müssen.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag lautet:
Seit über 6 Monaten sei vorgesehen, ein entsprechendes Verkehrszeichen (283 ) anzubringen. Ich bitte, dass dieses Vorhaben umgesetzt wird. Weiterhin rege ich an, die besagte Fläche einzufassen, z.B. mit alten Baumstämmen, um weiteres verkehrswidriges Parken zu verhindern und nicht mit Ordnungsgelder sanktionieren zu müssen.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Stellungnahme der Verwaltung
Angesichts der noch nicht verwaltungsintern geklärten Sachlage wird um Vertagung gebeten.
Sachverhalt
__Inhalt der Stellungnahme:__
Die Verwaltung hat auf dem angesprochenen Wirtschaftsweg bereits eine Haltverbotsregelung angeordnet (siehe Anlage), die auch schon seit geraumer Zeit dort aufgestellt wurde. Diese bezieht sich allerdings auf den öffentlichen Bereich. Die daneben liegende beparkte Fläche befindet sich in Privatbesitz und gehört nicht zur öffentlichen Verkehrsfläche. Gefährdungen sind durch diese Parkvorgänge weder bekannt noch offenbar vorhanden.
__Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:__
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung hat auf dem angesprochenen Wirtschaftsweg bereits eine Haltverbotsregelung angeordnet (siehe Anlage), die auch schon seit geraumer Zeit dort aufgestellt wurde. Diese bezieht sich allerdings auf den öffentlichen Bereich. Die daneben liegende beparkte Fläche befindet sich in Privatbesitz und gehört nicht zur öffentlichen Verkehrsfläche. Gefährdungen sind durch diese Parkvorgänge weder bekannt noch offenbar vorhanden.
__Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: __
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.