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Bürgerantrag: Einrichtung von Raucherzonen an den oberirdischen Straßenbahnhaltestellen

253208 · 2025-05-27 · Anregungen und Beschwerden · öffentlich

Sachverhalt

Inhalt der Anregungen und Beschwerden

Beantrag wird, auf allen oberirdischen Staßenbahnhaltestellen im Stadtgebiet feste Raucherzonen am jeweils äußeren Ende einzurichten – mit klarer Beschilderung und Aschenbechern.

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Beschlussvorschlag

Inhalt der Anregungen und Beschwerden

Beantrag wird, auf allen oberirdischen Staßenbahnhaltestellen im Stadtgebiet feste Raucherzonen am jeweils äußeren Ende einzurichten – mit klarer Beschilderung und Aschenbechern.

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Begründung

ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

253208-01 ST Bürgerantrag: Einrichtung von Raucherzonen an den oberirdischen Straßenbahnhaltestellen

Stellungnahme der Verwaltung

Bezüglich der im Bürgerantrag beantragten, gekennzeichneten Raucherzonen an den oberirdischen Straßenbahnhaltestellen müssen zwei Situationen unterschieden werden:

Bei den oberirdischen Haltestellen, die im Eigentum der Stadtwerke Bus und Bahn (SWBV) sind, gilt derzeit schon ein Rauchverbot. So steht es in der Hausordnung der SWB. (Diese ist in der Anlage dieser Stellungnahme beigefügt bzw. ist auf der __SWB-Webseite__ einzusehen)

In SWB-Verantwortung liegen die oberirdischen Stadtbahnhaltestellen, an denen die Linien 16, 18, 63 und 66 verkehren – sowie die Straßenbahnhaltestellen im Bereich der Graurheindorfer Straße und im Bereich Oberkassel. Das Rauchverbot wird nicht an allen Haltestellen ausgewiesen. Die Beschilderung soll sukzessive ergänzt werden. Dass teils noch Mülleimer inklusive Aschenbecher an zentralen Haltepunkten wie u.a. am Bertha-von-Suttner-Platz, Stadthaus etc. vorhanden sind, liegt daran, dass diese erst dann ersetzt werden, wenn sie beschädigt sind. Sie wurden vor der seit 2019 gültigen Hausordnung installiert.

Bei den oberirdischen

_Gekürzt._

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