Originalquelle: ALLRIS-Original
253210 · 2025-06-23 · Beschlussvorlage · öffentlich
Die Vorlage informiert über den aktuellen Stand der städtebaulichen Entwurfsplanung, einschließlich bereits umgesetzter sowie noch erforderlicher Änderungen. Darüber hinaus werden die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ausgewertet und ein Ausblick auf den weiteren Verlauf des Planverfahrens sowie den zeitlichen Rahmen gegeben.
1 Ausgangslage und Zielstellung
Plangebiet Das Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Buschdorf. Es erstreckt sich im Anschluss an die vorhandene Bebauung am südwestlichen Rand des Ortsteiles Buschdorf im Norden der Stadt Bonn. Es umfasst auf einer Gesamtfläche von ca. 18 ha den Bereich zwischen der Autobahn 555, der Stadtgrenze zur Stadt Bornheim, der Trasse der Stadtbahn Köln-Bonn und der Schickgasse. Der Bereich steht größtenteils im Eigentum der Stadt.
Anlass der Planung Die Flächen des sog. "Rosenfelds" stellen eines der letzten großen Entwicklungspotentiale der Stadt Bonn dar. Obwohl seit dem Jahr 1980 bereits zwei rechtskräftige Bebauungspläne (Nr. 7325-10 und Nr. 7325-14) eine städtebauliche Entwicklung der Fläche ermöglichen, ist das Rosenfeld bis heute ausschließlich eine Landwirtschafts- und Erholu
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
Anhang 2: 3(1) Stellungnahmen "Im Rosenfeld" Mai 2025: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2022991
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Folgender Punkt 5 wird ergänzt:
Die Vorlage wird mit der Maßgabe beschlossen, dass
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Das Verfahren für den Bebauungsplan 6224-3 „Im Rosenfeld“ wird unter folgenden Maßgaben fortgeführt.
Die Planung wird gegenüber des bisherigen Planungsziels reduziert.
a. Es sollen 500-600 Wohneinheiten realisiert werden.
b. Die Höhenentwicklung der Gebäude wird dementsprechend reduziert und darf maximal fünf Vollgeschosse betragen und soll reduzierend hin zur Schickgasse ausgestaltet werden.
c. Es werden auch barrierefreie, bedarfsgerechte Wohnungen für Senioren/innen geschaffen, ebenso für Studenten/innen bzw. Auszubildende.
d. Eine soziale Durchmischung der zukünftigen Bewohnenden wird bereits bei der Planung als vorrangiges Ziel angestrebt.
e. Die Schaffung von Wohneigentum wird bei der Planung berücksichtigt.
a) Anfahrmöglichkeiten und Lieferverkehr werden auf dem gesamten Gebiet ermöglicht.
b) Ausreichender Parkraum für PKWs, Fahrräder, Lastenräder o.ä. wird eingeplant, ebenso E-Ladesäulen für die unterschiedlichen Fortbewegungsmittel. Es soll geprüft werden, ob abweichend von der bisherigen Planung, der Nachweis der Stellplätze auch über zwei dezentrale Quartiersparkhäuser, wovon eines auch als Lärmschutz zur Autobahn geplant werde
_Gekürzt._
Sachverhalt
Der Beschluss vom 04.09.2025 sieht die Errichtung von etwa 770 Wohneinheiten auf einem der letzten großen Baugebiete in Bonn, dem Rosenfeld, vor. Diese Anzahl ist in unserer Stadt mit angespanntem Wohnungsmarkt auch dringend erforderlich und eine Reduzierung im Interesse der vielen Wohnungssuchenden nicht zu rechtfertigen.
Eine Umplanung würde nicht nur zu städtebaulich unausgewogenen Raumproportionen führen und Wohnraum verhindern, sondern auch die Realisierung unnötig verzögern und verteuern, sowohl durch die Umplanung als auch die finanziellen Auswirkungen auf die Opportunitätskosten durch den verzögerten Nutzen der städtischen Flächen. Dies wäre in der momentanen Situation der Haushaltssperre geradezu widersinnig.
Daher soll die ursprüngliche Planung weiterverfolgt werden, um schnell und kostensparend einer großen Anzahl von Bonnerinnen und Bonnern ein Dach über dem Kopf zu geben und ein städtebaulich ansprechendes Quartier zu realisieren.
Beschlussvorschlag
Punkt 1 des Beschlussvorschlags wird wie folgt geändert:
Die Planung wird ungeändert so weiterverfolgt wie in DN 253210 vom Rat der Stadt Bonn am 04.09.2025 beschlossen.